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BADEN-WÜRTTEMBERG/1019: Stellungnahme zum Urteil im Münchner NSU-Prozess (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 82/2018

Stellungnahme zum Urteil im Münchner NSU-Prozess

Vorsitzender Drexler: "Gericht bestätigt Täterschaft des NSU-Terrortrios"


Stuttgart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses "Rechtsterrorismus/NSU BW II" des Landtags von Baden-Württemberg, Wolfgang Drexler MdL, hat das Urteil im Münchner NSU-Prozess begrüßt. "Mit dem Urteil gegen die Angeklagten legt das Oberlandesgericht München nach einem äußerst aufwendigen Verfahren den Beweis vor, dass der NSU für die über Jahre andauernde rassistische Mordserie sowie den Anschlag vom 25. April 2007 auf der Heilbronner Theresienwiese verantwortlich ist", sagte Wolfgang Drexler am Mittwoch, 11. Juli 2018, in Stuttgart. Zudem zeigte er Verständnis dafür, dass von Seiten der Nebenklage und der Angehörigen Kritik an der Aufklärungsarbeit des Gerichts geäußert wurde, betonte aber zugleich: "Das Gericht ist an den Prozessgegenstand gebunden, wie er durch die Anklage vorgegeben wird. Für die Aufarbeitung bestimmter Aspekte ist nicht das Oberlandesgericht zuständig, sondern Ermittlungsbehörden oder Untersuchungsausschüsse."

Nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden hat sich im Lauf der vergangenen fünf Jahre gezeigt, dass das Gericht immer wieder an Grenzen gestoßen sei. "Aufgabe des Oberlandesgerichts war es, über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten zu urteilen", so Drexler. Viele Aspekte, die infolgedessen im Prozess nicht oder nur am Rande thematisiert wurden, seien in verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet worden. Dazu zähle im Südwesten etwa die Rolle der Geheimdienste, der Ku-Klux-Klan oder rechte Musik als Einstieg in die rechte Szene. Drexler erinnerte daran, dass sich der Ausschuss in Stuttgart beispielsweise intensiv mit der Frage nach einem möglichen Unterstützernetzwerk für die NSU-Terroristen im Südwesten und Verbindungen des Trios nach Baden-Württemberg befasst habe. "Besonders auffällig waren die Größe und die Vernetzung der rechten Szene in Baden-Württemberg, die Rolle der rechten Musik und der Umstand, dass man bis zu 30 Besuche von Mitgliedern des NSU-Trios hier im Land feststellen konnte", sagte der Vorsitzende.

Drexler zufolge decken sich die Erkenntnisse des Oberlandesgerichts etwa in Bezug auf die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos mit den Ergebnissen der detailreichen Arbeit der Stuttgarter NSU-Untersuchungsausschüsse. So sei auch der Ausschuss in Stuttgart durch eigene Zeugenbefragungen zu dem Ergebnis gelangt, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für den Anschlag auf der Heilbronner Theresienwiese verantwortlich seien. Hinweise auf eine unmittelbare Tatbeteiligung von Beate Zschäpe oder ihre Anwesenheit am Tattag in Heilbronn habe der Ausschuss nicht gefunden. "Ob und in welcher Form Beate Zschäpe an dem Mordanschlag in Heilbronn beteiligt war, hat der Untersuchungsausschuss nicht geprüft, denn dies ist ausschließlich dem Oberlandesgericht München vorbehalten", legte Drexler dar.

Der Untersuchungsausschuss musste laut Drexler durch den Prozess in München und damit in Zusammenhang stehende weitere Ermittlungen des Generalbundesanwalts auf die Befragung einzelner Zeugen verzichten. So konnten Thomas M. und Jan W. nicht vernommen werden, da sie dem Ausschuss mitgeteilt hatten, von ihrem ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. "Diese Zeugen wären jedoch sehr wichtig gewesen, um den Themenkomplex Helferstrukturen und Verbindungen der rechten Szene weiter untersuchen zu können", so Drexler. Andererseits habe bereits der erste Untersuchungsausschuss in der vergangenen Wahlperiode auf Erkenntnisse aus dem Münchener Strafprozess zurückgreifen können, etwa die Einlassung von Beate Zschäpe vom 9. Dezember 2015. Diese Erklärung der Angeklagten in Bezug auf die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt habe die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses bestätigt, dass Böhnhardt und Mundlos für die Taten des NSU verantwortlich seien.

Insgesamt würdige der Ausschussvorsitzende die Bedeutung des Münchner Prozesses für die Aufklärung der durch den NSU begangenen Straftaten. "Der umfangreiche Prozess mit hunderten Verhandlungstagen und befragten Zeugen ist ohne Zweifel ein entscheidender Schritt bei der Aufarbeitung der NSU-Terrorserie", betonte Wolfgang Drexler. "Kein Strafprozess und kein Untersuchungsausschuss darf zu aufwendig sein, um die verabscheuungswürdigen Verbrechen der NSU-Terroristen weiter aufzuklären", sagte Wolfgang Drexler abschließend.


Hintergrund

Auch der Landtag von Baden-Württemberg arbeitet seit November 2014 die Verbrechen des NSU-Terrortrios auf. Weil der erste Untersuchungsausschuss nicht alle offenen Fragen beantworten konnte, wurde nach der Landtagswahl 2016 ein zweiter Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Ausschüsse befassten sich unter anderem mit dem Anschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn, einem möglichen Unterstützernetzwerk in Baden-Württemberg, Verbindungen zwischen der rechten Szene im Südwesten und in anderen Bundesländern, der rechten Musikszene, mit dem Ku-Klux-Klan, der Rolle von Geheimdiensten und möglichem Behördenversagen. In insgesamt 63 Sitzungen haben die beiden Ausschüsse bislang 220 Zeugen und 24 Sachverständige befragt. Es wurden insgesamt 295 Beweisbeschlüsse gefasst und rund 1.300 Aktenordner mit Unterlagen gelesen und durchgearbeitet.

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Quelle:
Pressemitteilungen 82/2018 - 11.7.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2018

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