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BADEN-WÜRTTEMBERG/1023: Petition gegen Windparkstandort "Länge" bei Blumberg (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 88/2018

Petition gegen Windparkstandort "Länge" bei Blumberg

Petitionsausschuss befürwortet künftig verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung - Keine Abhilfe


Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Juli 2018, mehrheitlich beschlossen, dass der Petition gegen den Windpark "Länge" bei Blumberg nicht abgeholfen werden kann. Wie die Ausschussvorsitzende, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, betonte, seien alle Fragen beantwortet. Die Einwände der Petenten seien verständlich, hätten sich am Ende aber als nicht durchgreifend erwiesen. "Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist jedoch überzeugt, dass eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Konfrontation zwischen Bürgerinitiative und Investoren abgemildert hätte und wünscht sich diese in der Zukunft verbindlich", so die Vorsitzende Böhlen. Der Petitionsausschuss könne aber, da dies Bundesrecht betreffe, lediglich eine Empfehlung abgeben.

Zwei Petitionen hatten sich gegen den Bau des Windparks "Länge" durch zwei Investoren gewandt, der zwölf Windkraftanlagen vorsieht. Sie hatten vor allem naturschutzrechtliche, insbesondere artenschutzrechtliche Einwände gegen die Anlagen vorgebracht. Sie bemängelten auch das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiter machten sie geltend, der Windparkstandort weise keine ausreichende Windhöffigkeit auf und beeinträchtige das Landschaftsbild.

Der Petitionsausschuss führte zur Klärung von noch offenen Fragen und um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und einzubringen, einen Vor-Ort-Termin durch, der sehr großen Zuspruch fand. "Die Durchführung solcher Ortstermine hat sich über die Jahrzehnte bewährt", so Böhlen. "Hier konnten die Interessen der Bürger und der Sachverstand der Behörden nochmals in die Beurteilung des Falles eingebracht werden." Letztendlich habe sich ergeben, dass die rechtlichen Einwände dem Windpark nicht entgegenstehen, weshalb die Betreiber einen Anspruch auf die Genehmigung hätten. Infolgedessen beschloss der Ausschuss, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne. Gleichzeitig nahm der Petitionsausschuss in seine Schlussempfehlung auf, die Petition im Hinblick auf die für sinnvoll erachtete verbindliche UVP der Regierung als "Material" zu überweisen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 88/2018 - 12.7.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2018

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