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BADEN-WÜRTTEMBERG/1030: Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 102/2018

In der Sitzung am 26. September 2018:

Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)


Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. September 2018, mit einer Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Martin Hahn (Grüne), mitgeteilt. "Die Mitteilung bildet die Grundlage für die strategische und inhaltliche Ausgestaltung der GAP im Förderzeitraum 2021 bis 2027", berichtete Hahn. "Wir sehen eine Stärkung der Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaschutz. Dafür bedarf es allerdings auch einer angemessenen finanziellen Ausstattung", so der Vorsitzende. "Um diesen Prozess müssen wir uns als Agrarausschuss weiter kümmern."

Wie Hahn ausführte, verfolge die komplexe Verordnung das Ziel einer Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors. "Hier geht es vor allen Dingen darum, tragfähige Einkommen ebenso zu gewährleisten wie Ernährungssicherheit", so Hahn. Überdies sollten Umweltpflege und Klimaschutz als Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Europäischen Union gestärkt werden. "Das wurde im Ausschuss besonders begrüßt", stellte Hahn fest. Drittens solle das sozioökonomische Gefüge in ländlichen Gebieten gestärkt werden. "Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der aktiven Mitarbeit von Baden-Württemberg", betonte der Vorsitzende, der in diesem Zuge auf die Anhörung des Ministeriums am 5. Oktober hinwies. Mit der Neuausrichtung sollten außerdem Spielräume für Entbürokratisierungen und die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten auf Ebene der Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Der Ausschuss habe übereinstimmend festgestellt, dass die Entwicklung in die richtige Richtung gehe. Die Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells sei begrüßt worden. Auch werde eine Umschichtung der Schwerpunkte in Richtung zweite Säule begrüßt. Der Vorschlag der Kommission sehe eine Absenkung des GAP-Mittelvolumens um rund fünf Prozent auf 365 Mrd. Euro vor. Die Direktzahlungen in Deutschland würden um rund vier Prozent sinken. "Es ist jedoch eine größere Flexibilität zwischen den Säulen vorgesehen", legte Hahn dar. Welche genauen Auswirkungen dies auf die finanzielle Ausstattung für die GAP-Umsetzung in Baden-Württemberg haben werde, hänge vom Ausgang der Verhandlungen auf EU-Ebene, von den innerstaatlichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Verteilung der Mittel sowie von den Möglichkeiten ab, im Landeshaushalt Mittel zur Ko-Finanzierung bereitzustellen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 102/2018 - 26.9.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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