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BADEN-WÜRTTEMBERG/1049: Finanzausschuss behandelt neue Gesamtstrategie für den Erhalt von Museumsbahnen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 122/2018

In seiner Sitzung am 15. November:

Finanzausschuss behandelt neue Gesamtstrategie für den Erhalt von Museumsbahnen


Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 15. November 2018, hat sich der Finanzausschuss des Landtags mit der Gesamtstrategie der Landesregierung für die Erhaltung des Kulturguts Museumsbahnen befasst. Hintergrund ist ein Beitrag des Rechnungshofs in seiner Denkschrift 2017, mit dem sich der Ausschuss bereits im Januar befasst und die Landesregierung aufgefordert hatte, ein landeseinheitliches Konzept für die Förderung von Museumsbahnen zu entwickeln. Die Fraktionen von Grünen und CDU stellten zudem einen Antrag, künftig in allen Förderfällen vor Erteilung einer Zuwendung ein plausibles Betriebskostenkonzept zu fordern. Wie der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mitteilte, stimmte das Gremium dem Antrag einstimmig zu.

Stickelberger zufolge fördert die Gesamtstrategie Bahnen und Bahntrassen, die nicht dem regelmäßigen, ganzjährigen Verkehr dienten und deren Instandsetzung, Betrieb und Unterhaltung auf dem hohen Engagement und dem selbstlosen Einsatz zahlreicher Ehrenamtlicher beruhten. "Die Gesamtstrategie muss das Ziel haben, das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu unterstützen", führte Stickelberger aus. Nach Angabe des Ausschussvorsitzenden ordnet sich die Gesamtstrategie den individuellen Voraussetzungen der ehrenamtlichen Organisationen unter, was ein Höchstmaß an Flexibilität und Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des ehrenamtlichen Engagements erfordere.

Wie der Vorsitzende mitteilte, ist die Förderung an bestimmte Vorgaben gebunden. So sollen die Maßnahmen im Denkmalbuch eingetragen oder originär mit der Geschichte der Strecke maßgeblich verbunden und für die Geschichte des Landes von Bedeutung sein. Stickelberger erklärte zudem, dass die Maßnahmen dem Erhalt und der Pflege des Kulturguts Museumsbahnen dienen sollen und dass der Betrieb keine Voraussetzung der Förderung sei.

Die Vereine, die sich mit dem Kulturgut Museumsbahnen befassten, arbeiteten bemerkenswert kostengünstig und gewährleisteten dankenswerterweise einen jahrelangen Betrieb der geförderten Bahnen und Infrastrukturen, fasste Stickelberger die Ergebnisse des Rechnungshofs zusammen.

Das Gremium beschloss, dem Vorsitzenden zufolge, zudem, künftig in allen Förderfällen vor der Erteilung einer Zuwendung ein plausibles Betriebskostenkonzept zu fordern, das einen groben Aufschluss auf die erwarteten laufenden Kosten und Einnahmen geben soll. Dieses Konzept, so Stickelberger weiter, solle zudem einen Überblick zu den insgesamt erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von etwa zehn Jahren nach Abschluss der geförderten Investitionsmaßnahme umfassen. Sollten Zweifel am technischen Umsetzungsplan bestehen, solle eine geeignete Stelle mit der fachtechnischen Prüfung der Projektförderung beauftragt werden, schloss der Vorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 122/2018 - 15.11.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2018

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