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BADEN-WÜRTTEMBERG/1072: Daten zur Grundschulempfehlung interessante Diskussionsgrundlage (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 5/2019

Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport

Lösch: Daten zur Grundschulempfehlung interessante Diskussionsgrundlage - Teils extreme Spannbreite zwischen Stadt- und Landkreisen


Stuttgart - Seit dem Schuljahr 2018/19 ist die Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule Pflicht. Grund für den Bildungsausschuss, sich nach der Wirksamkeit der Neuregelung zu erkundigen. Die aktuellen Übergangszahlen und damit einen Vergleich mit der früheren Regelung ohne verpflichtende Vorlage sei zwar noch nicht möglich gewesen, berichtete die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Brigitte Lösch (Grüne). "Der Ausschuss nahm mit Interesse aber die vom Ministerium gelieferten Zahlen als Grundlage, vertieft über die Unterschiede bei den Übergängen im Land zu diskutieren", so Lösch.

Seit dem Schuljahr 2017/18 müssen Erziehungsberechtigte der aufnehmenden weiterführenden Schule die Empfehlung der Grundschule für ihr Kind vorlegen. Basis für die Grundschulempfehlung sind differenzierte Beobachtungen der Lehrkräfte von Klasse eins an sowie eine regelmäßige Beratung mit den Erziehungsberechtigten. Dieses intensive Miteinander zwischen Eltern und Pädagogen sei im Ausschuss als Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiografie eingestuft worden. Das Schulgesetz war durch den Landtag im Mai 2017 dahingehend geändert worden, dass die Vorlage des Dokuments gleichzeitig Teil der Anmeldung ist. Rechtsfolgen wurden jedoch nicht daran geknüpft - ein Abweichen von der Grundschulempfehlung führt nicht zur Ablehnung des Kindes an der angemeldeten Schule.

Der Bildungsausschuss erkundigte sich auf Basis eines Antrags der FDP/DVP-Fraktion nach der Wirksamkeit der gesetzlichen Neuregelung. Die vom Ministerium vorgelegten Zahlen zur Grundschulempfehlung seien von den Ausschussmitgliedern auch ohne die aktuellen Vergleichszahlen al eine gute Grundlage eingestuft worden, berichtete Lösch. Vorgelegt hatte das Ministerium erhobene Daten aus den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen bis zum Jahr 2017. Danach wechselten im Kreis Waldshut 35,5 Prozent der Grundschüler auf ein Gymnasium, in Heidelberg aber 69,7 Prozent. "Dass es bei den Empfehlungen für die Hauptschule landesweit eine Bandbreite von 11,6 Prozent in Heidelberg bis 32,3 im Landkries Heilbronn, bei den Empfehlungen für den Besuch eines Gymnasiums eine von 35 bis 70 Prozent gibt, wirft Fragen auf", so die Vorsitzende. "Damit müssen wir uns beschäftigen." Dahinter stecke nicht allein ein Stadt-Land-Gefälle, sondern bei hohen Übergangszahlen auf Gymnasien auch eine größere Sensibilität von Eltern in größeren Städten für die weitere Schullaufbahn ihres Nachwuchses. Die Mitglieder des Bildungsausschusses seien sich einig gewesen, dass solche Unterschiede nur wenig oder gar nichts mit intellektuellem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler nichts zu tun habe.

Auch die Gründe für die jeweilige Wiederholung der Klassenstufe oder den Abgang vom Gymnasium auf eine Realschule oder von einer Realschule auf eine Hauptschule sind diskutiert worden. "Die These eines kausalen Zusammenhangs zwischen Wegfall der Grundschulempfehlung und erhöhter Sitzenbleiberquoten wurde von der Ausschussmehrheit nicht geteilt", berichtete Lösch. Diese Zusammenhänge seien nicht belegt. Leistungsabfälle könnten mithin auch Gründe im persönlichen Umfeld des Kindes (Scheidung, Schicksalsereignis, Krankheit) haben, hätten Abgeordnete angeführt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 5/2019 - 17.01.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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