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BADEN-WÜRTTEMBERG/1126: Altersversorgung - Präsidium des Landtags folgt Kommission und Bürgerforum (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 73/2019

Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg

Altersversorgung: Präsidium des Landtags folgt Kommission und Bürgerforum


Stuttgart - Das Präsidium des Landtags hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2019 mit Mehrheit entschieden, den Beitritt der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg zum Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen und Brandenburg weiter zu verfolgen. Dem Beschluss lag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Grüne, CDU und SPD zugrunde, der mit deren Stimmen eine Mehrheit erhielt. AfD und FDP/DVP lehnten den Antrag ab.

"Ich bin dem Präsidium des Landtags dankbar, dass es bei der Reform der Altersversorgung einen wesentlichen Schritt vorangeht", so Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) nach nicht öffentlicher Sitzung. Bei allem Respekt vor anderen Haltungen, sei sie doch zufrieden, dass mit dieser Lösung auch die Vorschläge des Bürgerforums und der Expertenkommission aufgenommen wurden. Insbesondere die Einsetzung eines Bürgerforums auf landespolitischer Ebene sei bundesweit ein Novum gewesen und habe sich offenkundig bewährt. Aras dankte zudem der Landtagsverwaltung für die ausgehandelten Bedingungen eines Beitritts. Sie hofft, dass diese Lösung auch außerhalb des Parlaments auf breite Akzeptanz stoße.

Voraussetzung für eine verpflichtende Regelung zur Altersvorsorge für alle Mitglieder des Landtags ist die Änderung des Abgeordnetengesetzes in diesem Bereich. Die Präsidentin des Landtags ist per Beschluss vom Präsidium gebeten worden, den Fraktionen entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen und weitere Abstimmungen mit den Landtagen NRW/Brandenburg sowie dem Versorgungswerk vorzunehmen. Die Gremien des Versorgungswerks haben sich bereits für einen Beitritt Baden- Württembergs ausgesprochen. Der Beitritt soll, entsprechende Plenarbeschlüsse vorausgesetzt, zum 1. Dezember 2019 erfolgen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 73/2019 - 10.07.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2019

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