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BADEN-WÜRTTEMBERG/804: Bankenaufsicht auf systemrelevante Kreditinstitute beschränken (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 147/2012

Ausschuss für Europa und Internationales berät über Vorschläge zur Schaffung einer Europäischen Bankenaufsicht:

Eine europäische Bankenaufsicht sollte auf systemrelevante Kreditinstitute beschränkt werden



Stuttgart. Die Europäische Kommission hat am 12. September 2012 Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht veröffentlicht. Der Ausschuss für Europa und Internationales, der sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Oktober 2012, mit diesen Vorschlägen befasst hat, begrüßt diese grundsätzlich. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der Abgeordnete Peter Hofelich (SPD), mitgeteilt. "Systemrelevante Kreditinstitute sollen künftig auf europäischer Ebene kontrolliert werden, da sie ein potenzielles Risiko für die Finanzmarktstabilität darstellen", erklärte Hofelich.


In Baden-Württemberg ansässige Sparkassen, Volks- oder Raiffeisenbanken seien jedoch nicht als systemisches Risiko einzustufen. "Weder ging vor der Finanzkrise noch geht heute eine Gefahr von diesen Instituten für den Finanzmarkt aus. Deshalb sollten diese Kreditinstitute auch künftig nur von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden überwacht werden", bekräftigte Peter Hofelich.

Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission solle künftig die Aufsicht über alle 6.000 Kreditinstitute in der Europäischen Union umfassend auf die Europäische Zentralbank übertragen werden, erläuterte Hofelich. Damit würden auch kleine und nicht systemrelevante Kreditinstitute von der Europäischen Zentralbank kontrolliert werden.

Weiter schlägt die Europäische Kommission vor, bereits ab 1. Januar 2013 eine europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank zu etablieren. Danach würden umfassende Aufsichtskompetenzen von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden auf die Europäische Zentralbank übertragen, wie der Ausschussvorsitzende feststellte. "Die Zulassung von Kreditinstituten, die Überwachung von Eigenkapitalanforderungen und die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten sollen künftig von der Europäischen Zentralbank durchgeführt werden", legte Hofelich dar. Auch bekomme die Europäische Zentralbank umfassende Durchgriffsrechte, wie etwa die Verhängung von Bußgeldern.

Wie Hofelich weiter ausführte, hätten sich auch die Staats- und Regierungschefs bei einem Treffen des Europäischen Rats am 18. und 19. Oktober 2012 entgegen dem Vorschlag der Europäischen Kommission darauf geeinigt, dass der Rechtsrahmen für eine europäische Finanzaufsicht erst bis Ende diesen Jahres festgelegt werden und die europäische Finanzaufsichtsbehörde dann erst im Laufe des Jahres 2013 ihre Arbeit aufnehmen soll. Eine europäische Finanzaufsicht sei die Grundlage für direkte Bankenhilfen durch den Europäischen Rettungsfonds (ESM).

Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass der Rahmen für eine europäische Finanzaufsicht gründlich mit allen Interessenvertretern abgestimmt werden müsse. "Ein ausgewogener Rechtsrahmen für eine europäische Bankenaufsicht steht vor einem überambitionierten Zeitplan", beurteilte Peter Hofelich den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Terminplan. Wünschenswert sei ferner eine intensive Einbindung des Europäischen Parlaments bei der Erarbeitung des dafür notwendigen Rechtsrahmens.

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Quelle:
Pressemitteilungen 147/2012 vom 25.10.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012