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BADEN-WÜRTTEMBERG/822: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 35/2013

Im Integrationsausschuss: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen



Stuttgart. Der Integrationsausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Februar 2013, mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse befasst. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mitgeteilt. "Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist es erforderlich, Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen bessere Arbeitsmarktchancen zu ermöglichen", betonte Schütz. "Außerdem benötigen Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare, verlässliche Grundlagen zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen." Gestützt hätten sich die Beratungen auf den Bericht über die Umsetzung der Beschlussempfehlung der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung" sowie auf einen entsprechenden CDU-Antrag.


Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) regele seit 1. April 2012 die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Es gelte für rund 450 Berufe. Ziel der erleichterten Anerkennung sei es, das Qualifikationspotenzial in Deutschland lebender ausländischer Menschen zu nutzen, ihre Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft zu fördern und zusätzlich Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, wie Katrin Schütz ausführte. Das Anerkennungsgesetz greife bislang aber nur, sofern die bundesrechtlichen Regelungen in den Fachgesetzen und -verordnungen dem nicht entgegenstehen. Ein landesspezifisches Gesetz werde derzeit erarbeitet.

Bei den Verfahrensansprüchen nach dem Anerkennungsgesetz komme es grundsätzlich nicht darauf an, ob sich der Antragssteller bereits in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg aufhalte oder nicht. Die Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB) sei mit der Wahrnehmung der Aufgabe der "Zentralen Anlaufstelle für Anträge aus dem Ausland" beauftragt worden. "Fachkräfte aus dem Ausland können hier zentral ihre Anträge einreichen. Die ZAB leitet die Anträge an die zuständigen Stellen weiter, was eine enorme Erleichterung darstellt", zeigte sich Schütz überzeugt. "Ausländische Fachkräfte haben schon vor ihrer Einreise Klarheit darüber, ob sie die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Qualifikationen erhalten können." Als besonders wichtig sei im Ausschuss die Nachqualifizierung erachtet worden. "Hier müssen alle Angebote transparent dargestellt werden, damit die Betroffenen wissen, wie sie zu einer Anerkennung kommen können", sagte Schütz.

Die Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolge in Baden-Württemberg über das vom Bund gegründete sogenannte IQ-Netzwerk, über die bundesgeförderten Migrationsdienste sowie über die Landkreise. Die im Rahmen des Anerkennungsgesetzes neu geschaffene zentrale Stelle IHK FOSA (Industrie- und Handelskammer Foreign Skills Approval) trage ebenfalls zu einem effizienten Ablauf bei. Repräsentative Zahlen zu gestellten Anträgen und erteilten Bescheiden in Baden-Württemberg würden für Mitte des Jahres 2013 erwartet, so Schütz abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 35/2013 vom 27.02.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013