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BADEN-WÜRTTEMBERG/823: Voraussetzungen für Übertragung von Fleischbeschau an private Kontrollstellen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 36/2013

Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 27. Februar 2013
Land soll Voraussetzungen für Übertragung von Fleischbeschau an private Kontrollstellen prüfen



Stuttgart. Die Landesregierung soll die Voraussetzungen prüfen, ob unabhängige, privatrechtlich organisierte Kontrollstellen die Aufgaben der Fleischbeschau, also der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, übertragen bekommen können unter der Maßgabe des höchstmöglichen Verbraucherschutzes. In diese Prüfung sollen zudem die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden. Einem entsprechenden Antrag von Grünen und SPD hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 27. Februar 2013, mit großer Mehrheit zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit.


Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sind für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen zuständig. Für die Kontrolle seien Gebühren festgesetzt, die kostendeckend sein müssten. Diese seien für die Betriebe in der Regel nach Schlachtaufkommen gestaffelt pauschaliert, so Traub. Hinsichtlich der Gebührenhöhe bestünden zwischen den Kreisen teils deutliche Unterschiede. Diese seien darauf zurückzuführen, dass die Strukturen in den Stadt- und Landkreisen sowie die durchschnittlichen Kosten je Schlachttier variierten.

Wie Traub weiter ausführte, hätten einzelne Kreise in Baden-Württemberg wiederholt überlegt, die Überwachungsaufgaben an einen privaten Unternehmer zu übertragen. Nach Abwägung aller Vor - und Nachteile habe sich bislang allerdings noch keine zuständige Behörde im Land für die Übertragung dieser für den Verbraucherschutz sehr kritischen Aufgabe entschieden. In Bayern sei bis vor kurzem in drei Kreisen die Kontrolle im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an einen Unternehmer übertragen gewesen. Einer dieser Unternehmer habe jedoch gekündigt, nachdem die Aufsichtsbehörde einen intensiveren Personaleinsatz in einem größeren Schlachtbetrieb gefordert hatte.

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Quelle:
Pressemitteilungen 36/2013 vom 27.02.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2013