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BADEN-WÜRTTEMBERG/830: Besoldungs- und Versorgungsempfänger können Abschlagszahlungen erhalten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 92/2013

Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmt zu
Besoldungs- und Versorgungsempfänger können im Vorgriff auf Gesetz Abschlagszahlungen erhalten



Stuttgart. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung darf das Land an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger Abschlagszahlungen leisten, und zwar erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli 2013. "Diesem von der Landesregierung beabsichtigten Verfahren hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Juni 2013, einstimmig zugestimmt", teilte dessen Vorsitzender, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. Einbezogen in die Abschlagszahlungen seien auch die Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld.


Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014, der die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder inhalts-, aber nicht zeitgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen soll, wurde Klein zufolge am 4. Juni 2013 in den Landtag eingebracht. Nach derzeitigem Stand könne das Gesetzgebungsverfahren zum 1. Juli 2013 nicht abgeschlossen werden, erläuterte Klein. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft habe deshalb der Gewährung von Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Gesetzentwurfs in seiner heutigen Sitzung einstimmig seine Zustimmung erteilt. "Die Besoldungs- und Versorgungsempfänger werden damit so gestellt, als wäre das Gesetz bereits rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft getreten", sagte Klein. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs sei für die Plenarsitzung am 20. Juni 2013 vorgesehen.

Laut dem Gesetzentwurf sollen in einem ersten Schritt die Bezüge für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 zum 1. Juli 2013, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2014 linear um 2,45 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 50 Euro steigen.

Die zweite Stufe der Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge soll gestaffelt ab dem Jahr 2014 erfolgen und zwar linear um 2,75 Prozent. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 und die Anwärter bereits zum 1. Juli 2014, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014. Für die höheren Besoldungsgruppen ist die Anhebung zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 92/2013 vom 06.06.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013