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BADEN-WÜRTTEMBERG/850: Ausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts zu (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 168/2013

Umweltausschuss befasst sich mit Novelle des Wassergesetzes
Ausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg zu



Stuttgart. Wenige Tage vor der zweiten Beratung im Plenum hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstag, 21. November 2013, mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, stimmten die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD bis auf kleine Änderungen dem Entwurf der Landesregierung zu. Die Fraktionen von CDU und FDP hätten sich hingegen enthalten. Die CDU-Fraktion habe dies damit begründet, dass sie in der kommenden Woche über mögliche Änderungsanträge beraten wolle.

Nach Angaben Müllers wurden im Ausschuss die im Gesetzentwurf enthaltenen Themen Gewässerrandstreifen und die Pflicht von privaten Hauseigentümern zur Überwachung von Abwasseranschlüssen an Gebäuden in Wasserschutzgebieten kontrovers erörtert. Das Umweltministerium habe erklärt, dass im Wege einer Rechtsverordnung vorgesehen sei, Hausbesitzer zu verpflichten, ihre in Wasserschutzgebieten gelegenen Gebäude darauf zu überprüfen, ob die Abwasserrohre noch dicht seien.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge ist beabsichtigt, dass zunächst nur die Eigentümer von Gebäuden in den Wasserschutzzonen eins und zwei sowie in vergleichbaren Schutzzonen in Heilquellenschutzgebieten der Pflicht zur Überprüfung der Abwasseranschlüsse bis spätestens 31. Dezember 2017 nachkommen müssen. Eine erneute Überprüfung sei dann in einem Zeitraum von 20 Jahren vorgesehen. Die Opposition habe allerdings dafür plädiert, diese Bestimmungen nicht in einer Rechtsverordnung, sondern gleich im Gesetz festzuschreiben. Laut Müller waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dass es sich bei dem Entwurf um ein gewichtiges Gesetz handelt. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag sei für Mittwoch, 27. November 2013, geplant.

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Quelle:
Pressemitteilungen 168/2013 vom 22.11.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013