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HAMBURG/1948: Lockerung und Abschaffung der Residenzpflicht beantragt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. März 2012

Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge - LINKE beantragt Lockerung und Abschaffung der Residenzpflicht!


Flüchtlinge sind in ihrer Bewegungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt, in der Regel auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde oder auf das Bundesland. Diese so genannte Residenzpflicht ist seit jeher Gegenstand massiver Kritik von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, weil sie das Recht auf Freizügigkeit und damit auf freie Entfaltung der Persönlichkeit drastisch einschränkt. Obwohl in Hamburg deutlich über 5.000 Menschen betroffen sind und zahlreiche Bundesländer die Residenzpflicht lockern, hält Hamburg bislang an seiner restriktiven Haltung fest. Deshalb bringt die Fraktion DIE LINKE bringt am kommenden Montag den Antrag "Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge - Residenzpflicht für AsylbewerberInnen und Geduldete lockern und abschaffen!" (siehe Anlage) ein.

Durch eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes ist der Regelungsspielraum für die Bundesländer erweitert worden. Einige Bundesländer haben infolgedessen die Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in unterschiedlichem Maße ausgeweitet, nach Berlin und Brandenburg, die die Residenzpflicht schon vorher gelockert hatten, u.a. auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein - Hamburg bislang nicht.

"Während andere Bundesländer sich endlich bewegen und in einem Stadtstaat Flüchtlinge durch die Residenzpflicht besonders stark in ihrer Bewegungsfreiheit und in der Wahrnehmung grundlegender Rechte eingeschränkt sind, stellt sich Hamburg stur. Das ist umso unverständlicher, als die SPD im Bundestag erst im letzten Jahr die Abschaffung der Residenzpflicht gefordert hat", kritisiert Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin.

Bremen und Niedersachsen haben am 22.2.2012 vereinbart, dass sich zukünftig Flüchtlinge zwischen beiden Bundesländern frei bewegen können. Der Hamburger Senat hat eine förmliche Anfrage des Niedersächsischen Innenministeriums erhalten, sich daran zu beteiligen. Doch der Senat sie keine Veranlassung die Bewegungsfreiheit auszuweiten, wie aus den Antworten auf eine Anfrage (Drs. 20/3303, siehe Anlage) der Linksfraktion hervorgeht: Die Anfrage aus Niedersachsen sei "noch nicht beantwortet", zudem würden die gegenwärtigen Regelungen "bereist ein angemessenen Bewegungsfreiheit" gewährleisten.

In ihrem Antrag fordert DIE LINKE den Senat u. a. auf, umgehend konkret mit Bremen und Niedersachsen sowie gegebenenfalls mit weiteren Bundesländern, die Bewegungsfreiheit für alle Flüchtlinge zu erweitern. Außerdem soll sich Hamburg in der Innenministerkonferenz und im Bundesrat für die Abschaffung der räumlichen Beschränkungen und der damit verbundenen Straf- und Bußgeldvorschriften einzusetzen.


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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2012