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HAMBURG/1983: Demokratisch gewählte Widerspruchsausschüsse der Bezirksversammlungen missachtet (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. April 2012

Senat und Bezirksämter missachten demokratisch gewählte Widerspruchsausschüsse der Bezirksversammlungen



In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/3326) offenbart der Senat, dass die von den Bezirksversammlungen demokratisch gewählten Widerspruchsausschüsse in den Bezirksämtern seit Jahren missachtet werden. Die Widerspruchsausschüsse entscheiden häufig über dringende soziale Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Hamburger Bezirken: es geht beispielsweise um Ausländerangelegenheiten, Ausbildungsförderung, Elterngeld, Jugend- und Familienhilfen, Gesundheitsangelegenheiten, Unterhaltssicherung, Wohngeld, Wohnraumversorgung; aber auch um Naturschutz, Landschaftsschutz, Bauprüfung sowie Wirtschafts- und Gewerbeangelegenheiten.

Seit Jahren entscheiden in vielen Bezirksämtern die Vorsitzenden der Widerspruchsausschüsse aus der Verwaltung allein und selbstherrlich über die Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern, obwohl die Bezirksversammlungen zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer in die Widerspruchsausschüsse gewählt haben. In der Verordnung über Widerspruchsausschüsse (WidAusschV) des Senats heißt es in § 5 Abs. 1 Satz 2 wörtlich: "Die Beisitzer für die Widerspruchsausschüsse der Bezirksämter werden aus den Einwohnern des Bezirks vom Bezirksamtsleiter auf Vorschlag der Bezirksversammlung berufen."

Tim Golke, bezirkspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "DIE LINKE wird in den Bezirksversammlungen und in der Bürgerschaft Druck machen, damit die demokratisch legitimierten Widerspruchsauschüsse mit ihren Beisitzern sich der dringenden sozialen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg endlich wieder annehmen."

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: "Die Widerspruchsausschüsse in vielen Bezirksämtern sind eine Farce. Skandalös ist ein Fall im Bezirksamt Hamburg-Nord, wo eine Sachbearbeiterin zuerst einen Bußgeld-Bescheid erlässt und dann als Vorsitzende des Widerspruchsausschusses alleine und selbstherrlich einen Widerspruch der Umweltorganisation Robin Wood ablehnt. Zu Recht hat Robin Wood jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht, um die Sache auszufechten."

Im Bezirksamt Eimsbüttel hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 keine einzige Sitzung des Widerspruchsausschusses mit den Beisitzerinnen und Beisitzern stattgefunden, obwohl es insgesamt 17 Sitzungen des Widerspruchsausschusses gegeben hat. Die Bezirksamtleitung des Bezirksamts Eimsbüttel hat jetzt zumindest veranlasst, dass bei "Widersprüchen grundsätzlich das "4-Augen-Prinzip" zu wahren ist", wie es in der Senatsantwort heißt. Aber auch dieses Prinzip verstößt eindeutig gegen den Wortlaut der Senatsverordnung zu den Widerspruchsausschüssen: darin ist ausdrücklich geregelt, dass der Vorsitzende in Ausnahmefällen alleine über Widersprüche entscheidet, im Grundsatz aber der gesamte Widerspruchausschuss, mit dem Vorsitzenden und den beiden Beisitzern entscheidet, also ein "6-Augen-Prinzip" gilt.

Im Bezirksamt Altona haben seit dem 1. Januar 2008 nur vier Sitzungen mit den demokratisch gewählten Beisitzerinnen und Beisitzern stattgefunden. Dabei verschweigt der Senat, dass vom 1. Januar 2008 bis zum 24. März 2011 "in keines der Widerspruchsverfahren Beisitzer einbezogen wurden", obwohl über "insgesamt 1377 Widersprüche" verhandelt wurde. Dies geht aus der Kleinen Anfrage von Robert Jarowoy (Drs. XIX-0242 der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Altona) hervor.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 11. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2012