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HAMBURG/2364: Verfassungsgericht soll Parlamentsrechte schützen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Februar 2013

Verfassungsgericht soll Parlamentsrechte schützen



Das Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) reicht beim Hamburgischen Verfassungsgericht eine Organklage gegen den Senat ein. Grund ist die anhaltende Verletzung ihres Fragerechts durch den Senat. Selbst auf allgemeine Fragen zum Haushalt des Landesamts für Verfassungsschutz wurde nicht geantwortet. Angaben zu Einzelpositionen, die etwa die Thüringer Landesregierung im Haushaltsplan für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht, werden in Hamburg auf Nachfrage unter Verweis auf eine Gefährdung des Staatswohls verweigert. Dabei begründet der Senat nicht einmal, warum die Beantwortung der gestellten Fragen das Staatswohl gefährde.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisiert den "arroganten und selbstherrlichen Umgang mit dem Fragerecht und dem Kontrollrecht des Parlaments": "Der Verfassungsschutz hat seit 2001 ständig mehr Befugnisse, mehr Aufgaben und mehr Finanzmittel erhalten. Nicht zuletzt angesichts bedenklicher Entwicklungen, etwa seiner Rolle bei der Überwachung neonazistischer gewalttätiger Vereinigungen, kommt der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes gesteigerte Bedeutung zu. Sein Versuch, sich dieser Kontrolle immer wieder und so weit wie möglich zu entziehen, ist aus demokratischer Sicht inakzeptabel. Deshalb muss das Verfassungsgericht die Verfassung vor dem Verfassungsschutz schützen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2013