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HAMBURG/2379: Die Linke freut sich - Direkte Demokratie und Volksentscheid gestärkt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 5. März 2013

DIE LINKE freut sich: Direkte Demokratie und Volksentscheid gestärkt



Einstimmig hat heute das Hamburgische Verfassungsgericht die Klage der CDU-Fraktion gegen die Durchführung des Volksentscheids zur hundertprozentigen Rekomunalisierung der Netze verworfen. "Wir freuen uns, dass durch die Gerichtsentscheidung Klarheit geschaffen wurde", erklärt Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Die Begründung des Verfassungsgerichts, dass es 'wenig sinnvoll' ist, 'das Verfassungsgericht bei unverändertem Abstimmungsgegenstand sowohl mit Blick auf die Durchführung des Volksbegehrens als auch dann erneut mit Blick auf die Durchführung des Volksentscheids zur Klärung der Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit anzurufen', sollte die Verunglimpfung der Volksinititative 'Unser Hamburg - Unser Netz' nun beenden."

Das Gericht hat es sich nicht leicht gemacht und die Gesetzeslage zur Duchführung von Referenden ausführlich beleuchtet. "Das so häufig angeführte Argument der Haushaltsrelevanz spielte für das Gericht offenkundig keine Rolle", so Dora Heyenn. "Die direkte Demokratie und die Initiative UHUN wurden durch die Entscheidung gestärkt. Wir hoffen, dass alle politischen Kräfte respektvoll damit umgehen und endlich aufhören, Ängste zu schüren. Denn damit sollen nur die HamburgerInnen von ihrem Willen nach Überführung der Netze in die Öffentliche Hand abgebracht werden."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 5. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2013