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HAMBURG/2784: "Rückkauf des Fernwärmenetzes muss gesetzlich gesichert werden" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. April 2014

"Rückkauf des Fernwärmenetzes muss gesetzlich gesichert werden"



Zur Frage der Umsetzung des Volksentscheids durch den Rückkauf des Fernwärmenetzes hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel erklärt, die Kaufoption werde 2018/2019 ausgeübt, daran gebe es für die Sozialdemokraten keinen Zweifel. "So selbstverständlich ist das aber nicht", erinnert Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Denn der Senat hat mit Vattenfall bisher keinen Rückkauf, sondern lediglich eine Option für einen Rückkauf verhandelt, und die ist nicht verbindlich gesichert. Es gibt sehr wohl Hintertürchen, um aus dem Rückkauf auszusteigen. Das hatten wir schon vor Wochen moniert und deshalb in der letzten Bürgerschaftssitzung einen Gesetzentwurf beantragt, damit das Fernwärmenetz 2019 wirklich zurück in öffentliches Eigentum kommt." Wenn die SPD dazu stehe, den Volkswillen vollständig umzusetzen und den Rückkauf verbindlich durchzuführen, müsse sie im Umweltausschuss dem Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/11054) zustimmen, so Dora Heyenn.

Denn in der Senatsmitteilung zum Netzrückkauf (Drs. 20/10666) heißt es auf Seite 12 eindeutig: "Eine Ausübung des Optionsrechts muss die HGV bis zum 1. November 2017 gegenüber Vattenfall schriftlich erklären. Die Abgabe der Ausübungsankündigung verpflichtet die HGV nicht zur Ausübung der Call-Option Wärme. Sie setzt nur den vereinbarten Prozess zur Vorbereitung der Bewertung und Kaufpreisermittlung in Gang (...)." Ergänzend wurde vereinbart, dass, falls ein GuD-Kraftwerk das alte Heizkraftwerk in Wedel ersetzt, dieses am 31. August 2018 in Betrieb gehen soll. Dabei ist ein mindestens dreimonatiger Regelbetrieb Voraussetzung für den Rückkauf. Sollte dieser Termin sich verschieben, verschiebt sich auch der Rückkauf des Fernwärmenetzes.

"Niemand weiß, ob der nächste Senat sich der Umsetzung des Volksentscheids verpflichtet fühlen wird. Wer den Rückkauf blockieren will, findet in der bisherigen Regelung auch Möglichkeiten dazu - egal ob Kaufpreis, GuD-Kraftwerk oder sonstiger Verzicht auf die Ausübung der Kaufoption", so Dora Heyenn. Wenn das Fernwärmenetz erst 2019 zurückkommen solle, dann müsse das wenigstens ganz sicher sein. "Daher braucht es jetzt eine gesetzliche Festlegung, denn in den fünf Jahren bis 2019 kann noch viel passieren!"

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2014