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HAMBURG/3273: Zuwahlen in den Hamburger Kammern rechtswidrig (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2015

Zuwahlen in den Hamburger Kammern rechtswidrig: Linke fordert Rücktritt aller betroffenen Mandatsträger


Seit Jahren sind die mittelbaren Zuwahlen ins Plenum der Handelskammer und die Vollversammlung der Handwerkskammer demokratisch umstritten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat auch Auswirkungen auf die Situation in Hamburg. Das Gericht hat geurteilt, dass die Zuwahl (mittelbare Wahl/Kooptation) in die Vollversammlung einer IHK dann rechtswidrig ist, wenn die Wahlordnung hinsichtlich der Zuwahlen keine Bestimmungen im Hinblick auf die Zuordnung zu bestimmten Wahlgruppen beschreibt bzw. wenn die Gründe für die Zuwahl nur in der Person der Hinzugewählten liegt. (BVerwG 10 C 14.14 vom 17.06.2015). Weder die Wahlordnung der Handwerkskammer noch die der Handelskammer kennen solche speziellen Bestimmungen, ohne die eine Zuwahl rechtswidrig ist. Und insbesondere die Zuwahlen der amtierenden Präsidenten Melsheimer (Handelskammer) und Katzer (Handwerkskammer) sind ausschließlich in deren Person begründet.

"Katzer und Melsheimer müssen sofort zurück treten", fordert Stephan Jersch, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft. Er verweist insbesondere darauf, dass die Kammern für sich in Anspruch nehmen, Sitte und Anstand der Kaufleute zu wahren. "Wer diesen auch nur mit einem Fünkchen Leben füllen, will darf nach dem Urteil nicht mehr an seinem Sessel kleben" so Jersch. Im Falle der Kammerpräsidenten sei zudem zu berücksichtigen, dass sich diese ganz offensichtlich erst gar nicht der Wahl der Kammermitglieder gestellt hätten, sondern von Anfang an den "Hintereingang" der mittelbaren Wahl angestrebt hätten. "Weniger demokratischer Anstand geht kaum noch", unterstreicht Jersch.

DIE LINKE fordert von der in den letzten Jahren immer wieder durch Untätigkeit aufgefallenen Rechtsaufsicht des Wirtschaftssenators, auf die Kammern einzuwirken und hier für eine rasche und klare Lösung zu sorgen. "Eine lange Hängepartie schadet dem Ruf der Kammern mehr, als die Kritik von außen", ist sich Jersch sicher. Der zuständige Senator müsse sich fragen lassen, ob er als ehemaliger Kammer-Präsident nun weiter seine schützende Hand über rechtswidrige Zustände in den Kammern halten will oder aber seinem Auftrag entsprechend für die Durchsetzung von Recht und Gesetz in den Kammern sorgen will.

Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage hat DIE LINKE in der Bürgerschaft den Senat zunächst zu einer Stellungnahme aufgefordert.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2015

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