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HAMBURG/4428: Gütetermin vor Arbeitsgericht - Gesundheitsbehörde setzt skandalösen Umgang mit Volksinitiative fort (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 9. Juli 2018

Gütetermin vor dem Arbeitsgericht: Gesundheitsbehörde setzt skandalösen Umgang mit Volksinitiative fort


Heute fand vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein Gütetermin zwischen der Gesundheitsbehörde und ihrem Mitarbeiter Axel Hopfmann statt. Hopfmann ist aktiv beim "Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus", das im März 2018 die Volksinitiative gegen den Pflegenotstand eingereicht hat. Im Februar 2018 wurde sein Dienstcomputer durch die Behörde ausgespäht, ohne vorherige Einbeziehung des Personalrats und ohne Angabe eines konkreten Verdachts (Drs. 21/12883 und Drs. 21/13192). Hopfmann verklagte daraufhin mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di seine Arbeitgeberin, um die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung feststellen zu lassen und eine Rücknahme der Abmahnung zu fordern. Er machte heute einen Gütevorschlag und signalisierte, dass er auf eine Rücknahme der Abmahnung verzichten würde, wenn die Behörde anerkennen würde, dass die Durchsuchung des Computers illegal war. Die Behörde hingegen legte keinen Gütevorschlag vor, es kam zu keiner Einigung.

Dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Auch heute konnte die Behörde einen konkreten Verdacht, der eine Ausspähung hätte rechtfertigen können, nicht plausibel darlegen. Die bis zum heutigen Tag ausgebliebene Aufklärung wirft kein gutes Licht auf den Umgang der Senatorin mit der Volksinitiative und auf ihr Demokratieverständnis. Der Senat muss die 30.000 Hamburgerinnen und Hamburger ernstnehmen, die bei der Volksinitiative unterschrieben haben. Anstatt Mitarbeiter einzuschüchtern oder der Volksinitiative mit Verfassungsklage zu drohen, sollte sich die Senatorin darauf konzentrieren, den Pflegenotstand in den Hamburger Krankenhäusern zu bekämpfen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 9. Juli 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2018

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