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HAMBURG/4434: Nach einem Jahr U-Haft - Haftverschonung für G20-Gefangenen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 12. Juli 2018

Nach einem Jahr U-Haft: Haftverschonung für G20-Gefangenen


Nach über einem Jahr in Untersuchungshaft hat das Landgericht Hamburg heute eine Haftverschonung des beim G20-Gipfel festgenommenen Peike S. beschlossen. Der 21-jährige Niederländer war im August 2017 unter dem Vorwurf zweier Flaschenwürfe zu einer unverhältnismäßig langen Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Die Verschonung von der U-Haft ist eigentlich schon seit langem überfällig", erklärt dazu der justizpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Martin Dolzer. "Es war angesichts der Vorwürfe und der dürftigen Beweislage schon kaum nachvollziehbar, dass Peike S. nicht bereits zu Beginn des Berufungsverfahrens haftverschont wurde."

Dolzer erinnert daran, dass in anderen G20-Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe zwar unüblich hohe Strafen verhängt, allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden. "Daher ist die Haftverschonung der einzig richtige Schritt. Das eine Jahr in Haft ist damit allerdings nicht wieder gutzumachen. Statt rigider Strafen zur Abschreckung von Protest wäre eine selbstkritische Auswertung der Durchführung von fragwürdigen Veranstaltungen wie dem G20-Gipfel notwendig, um den gesellschaftlichen Frieden wiederherzstellen."

Weiter kritisiert der Abgeordnete, dass die Vorsitzende Richterin im Berufungsverfahren monatelang nahezu sämtliche Anträge der Verteidigung abgelehnt hat, etwa auf Einführung von potenziell entlastendem oder klärendem Videomaterial oder auf Anhörung von weiteren Polizeizeug_innen. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es offenkundig eine Einflussnahme auf Tatzeugen durch die SoKo Schwarzer Block gab und dass die Zeugen im Verfahren widersprüchliche Aussagen machten, ist diese Haltung der Richterin zumindest sehr ungewöhnlich", so Dolzer. "Die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren sind zentrale Momente eines demokratischen Rechtsstaats, die auch im G20-Verfahren gegen Peike S. gelten müssen!"

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 12. Juli 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2018

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