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HAMBURG/4606: Verfahren gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya ist zynisch (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13. Dezember 2018

Verfahren gegen Mahmut Kaya ist zynisch


Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt heute [13.12.] das Verfahren gegen den kurdischen Politiker Mahmut Kaya. Ihm wird Mitgliedschaft in der PKK als "terroristischer Vereinigung im Ausland" gemäß § 129b Strafgesetzbuch vorgeworfen.

"Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, zehntausender politischer Gefangener, der Zusammenarbeit der türkischen Regierung mit dem so genannten Islamischen Staat bei der Bekämpfung der Kurd_innen in Rojava/Nordsyrien sowie der völkerrechtswidrigen Angriffe der türkischen Armee im Nordirak ist ein Verfahren gegen einen kurdischen Politiker, dem keine konkrete Straftat vorgeworfen werden, zynisch", erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Der Angeklagte soll sich als "Gebietsleiter" 2013/14 in Norddeutschland politisch betätigt und Kundgebungen, Veranstaltungen und Vereinsversammlungen organisiert haben, er befindet sich seit seiner Festnahme im Juni 2018 in Untersuchungshaft.

"Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Erdogan angekündigt hat auch die kurdischen Gebiete in Rojava östlich des Euphrats angreifen zu wollen, brauchen wir endlich eine Umkehr in der Türkeipolitik", so der Abgeordnete. "Statt geostrategischer Aspekte müssen die Menschenrechte und das Völkerrecht im Mittelpunkt stehen. Die PKK bemüht sich seit Jahren um Frieden, Demokratie und Frauengleichberechtigung im Mittleren Osten. Statt immer mehr Repression und Verbote gegen kurdische Fahnen, Symbole und Bilder von Abdullah Öcalan umzusetzen, ist es an der Zeit, das PKK-Verbot aufzuheben und einen konstruktiven Dialog mit der kurdischen Bewegung zu suchen. Auch der Senat wäre gefragt, in diese Richtung im Bundesrat und auf Ebene der zuständigen Minister_innentreffen zu wirken."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2018

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