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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1383: Minijobs dürfen keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 30. August 2012

Minijobs dürfen keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen

Martina Tegtmeier: Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Regularium dringend notwendig



Zur Debatte über prekäre Beschäftigung heute im Landtag erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:

"Minijobs zeigen überdeutlich, wie dringend in Deutschland die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro ist. Obwohl die Obergrenze für Minijobs 400 Euro im Monat beträgt, verdienen Minijobber - so eine Studie des DGB - im Osten im Schnitt nur 215 Euro. Zudem haben drei Viertel aller Minijobber einen Stundenlohn deutlich unter 8,50 Euro."

Ein Minijob könne nach Tegtmeiers Auffassung in ganz bestimmten Lebenslagen durchaus sinnvoll sein, zum Beispiel als Nebenjob während des Studiums. Es sei aber absolut inakzeptabel, wenn Arbeit im Minijob für einen völlig unzureichenden Stundenlohn reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt. Insofern sind Minijobs ein zweischneidiges Schwert.

"Durch einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn würde die Ausbeutung von Minijobbern und anderen Erwerbstätigen im Niedriglohnbereich gestoppt werden. Zudem würde durch den Fakt, dass die maximale Arbeitszeit in einem Minijob dann auf 47 Stunden pro Monat bzw. 10,5 Stunden pro Woche sinkt, die Attraktivität von Minijobs im Vergleich zu regulären Vollzeitstellen deutlich sinken", so Tegtmeier abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2012