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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2247: Rettungsdienstgesetz ermöglicht flächendeckende Notfallrettung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 28. Januar 2015

Wasserrettung wird deutlich gestärkt und System der Hilfsfrist ist im Bundesvergleich vorn

Julian Barlen: Rettungsdienstgesetz ermöglicht schnelle und flächendeckende Notfallrettung



Heute hat der Landtag in zweiter Lesung das neue Rettungsdienstgesetz beschlossen. Damit erhält der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern eine solide gesetzliche Grundlage, die eine leistungsfähige und flächendeckende Notfallversorgung sicherstellt. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

"Auch zukünftig können die Menschen in unserem Bundesland auf eine hochqualifizierte und zügige Hilfe im Notfall vertrauen. Das ist das Ergebnis des sehr frühzeitigen und transparenten Gesetzgebungsprozesses, an dem die Akteure im Rettungsdienst umfangreich mitgewirkt haben.

Künftig wird nicht nur der Rettungsdienst, sondern auch die Wasserrettung Teil der medizinischen Versorgungskette sein. Mit den neuen Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Hygiene wird der Rettungsdienst noch besser. Zudem soll sich die Vergütung der Beschäftigten an den einschlägigen Tarifen orientieren. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz, dass das Land innovative Ideen zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte noch besser unterstützen kann.

Realistischer werden auch die Vorgaben zur Hilfsfrist, ohne dass sich für in Not geratene Menschen etwas ändern wird. Die Hilfsfrist von 10 Minuten bleibt erhalten. Neu ist, dass die Zeit erst dann zu laufen beginnt, wenn in der Leitstelle entschieden wurde, welches Rettungsmittel ausrücken soll. Dafür spricht alleine aus praktischen und planerischen Erwägungen einiges. Hinzu kommt, dass zukünftig keine ?weißen Flecke' für besonders entlegene Orte aus der Statistik für die Hilfsfrist ausgeklammert werden dürfen. Das kann sich im Bundesvergleich sehen lassen kann.

Darüber hinaus haben wir die für unser Tourismusland wichtige Wasserrettung deutlich gestärkt. Die genauen Einsatzbereiche der Wasserrettung wurden präzisiert und dabei auf die Rettung von Menschen im und am Wasser abgestellt. Damit haben wir eine berechtigte Forderung der DLRG umgesetzt. Allerdings lehnen wir ab, dass das Land den Gemeinden auch noch den Standort und die Ausstattung von Rettungstürmen vorschreibt. Das kann eine Gemeinde schneller und bedarfsgerechter entscheiden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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