SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 12. März 2015
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Begrenzung der Samstagsarbeit von hoher Bedeutung
Martina Tegtmeier/ Jochen Schulte: Immer weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten muss gestoppt werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Urteil der Samstagsarbeit Grenzen gesetzt. Konkret wurde eine gesetzliche Regelung in Thüringen aus dem Jahr 2011 bestätigt, dass Beschäftigte im Einzelhandel mindestens an zwei Sonnabenden pro Monat freihaben müssen. Hierzu erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier und der wirtschaftspolitische Sprecher, Jochen Schulte:
Martina Tegtmeier:
"Dieses Urteil stärkt die Arbeitnehmerrechte und weist auf die
Schutzpflicht des Gesetzgebers für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf hin. Der BVerfG-Beschluss ist zudem von hoher Bedeutung, da in
den letzten Jahren der Trend immer stärker hin zur Liberalisierung der
Öffnungszeiten ging. Damit wurde das berechtigte Anliegen 'Vati und
Mutti gehören am Wochenende der Familie' stetig ausgehöhlt."
Jochen Schulte:
"Wir fühlen uns durch das Urteil in unserem Kurs bestätigt, den immer
wieder auftauchenden Forderungen nach einer weiteren Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten durch Teile der Wirtschaft eine Absage zu
erteilen.
Mit Blick auf die derzeitige in MV laufende Diskussion zur Neuregelung der Bäderverordnung sollte eine ausgewogene Lösung gefunden werden. Der Sonntag muss weiterhin als 'Familientag' besonders geschützt werden. Vor diesem Hintergrund wäre für mich die Verlängerung der bestehenden Bäderregelung ein vernünftiger Kompromiss."
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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015
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