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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2519: Irritationen beim Kindergeld sind unberechtigt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 12. November 2015

Irritationen beim Kindergeld sind unberechtigt

Ralf Mucha: Steueridentifikationsnummer muss nur auf Anforderung mitgeteilt werden


Aktuell gibt es Meldungen in diversen Medien und Sozialen Netzwerken, dass Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen, umgehend die Steueridentifikationsnummer an die zuständige Familienkasse melden müssten, da sie sonst den Anspruch auf Kindergeld verlieren würden. Hierzu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ralf Mucha:

"Es ist richtig, dass für alle neuen Kindergeldfestsetzungen ab dem 1. Januar 2016 die Steueridentifikationsnummer des berechtigten Elternteils und des Kindes zwingend erforderlich ist. Diese Daten werden auf Kindergeldanträgen auch seit geraumer Zeit erhoben. Die Zahlung des Kindergeldes an die Steueridentifikationsnummer zu binden ist sinnvoll, da hiermit ein möglicher Missbrauch von Kindergeldzahlungen vermieden werden kann.

Eltern, die für ihre Kinder bereits Kindergeld beziehen, müssen jetzt aber nicht in Hektik verfallen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat den Familienkassen ein automatisches Verfahren zur Verfügung gestellt, um für alle Bestandskindergeldbezieher die notwendigen Daten automatisch abzugleichen. In diesen Fällen müssen die Eltern nichts tun. In den Fällen, in denen die Steueridentifikationsnummer dann noch fehlt, ist die Familienkasse verpflichtet, diese Nummer schriftlich beim Betroffenen anzufordern.

Es besteht folglich keine Notwendigkeit, dass Eltern jetzt von sich aus aktiv werden müssen. Das Kindergeld wird in jedem Fall auch ab dem 1. Januar 2016 fortgezahlt. Ein Verlust des Kindergeldanspruches oder Rückzahlungsaufforderungen gibt es nur, wenn Kindergeld zu Unrecht bezogen wurde oder wenn die Eltern ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und auf Anforderung der Familienkasse die Steueridentifikationsnummern nicht mitteilen."

Wer seine Steueridentifikationsnummer vergessen haben sollte oder die Unterlagen hierzu nicht mehr findet, kann diese auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern (www.bzst.de - direkter Link zum Formular: http://bit.ly/1kJ35LU). Die Daten werden dann schriftlich an die aktuelle Meldeadresse zugesendet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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