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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2697: Anerkennung des Diplom-Abschlusses muss bundesweit vorangetrieben werden (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 21. April 2016

Anerkennung des Diplom-Abschlusses muss bundesweit vorangetrieben werden

Susann Wippermann: Akkreditierungsverfahren gehört wieder stärker in die Autonomie der Hochschulen


Der Landtag hat heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU beschlossen, weiterhin alle politisch und rechtlich notwendigen Schritte zur Anerkennung des Diplom-Abschlusses fortzusetzen. Hierzu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Susann Wippermann:

"Die SPD-Fraktion spricht sich schon seit Jahren für die Stärkung der weltweit anerkannten akademischen Abschlussbezeichnung des 'Diploms' aus. Das Diplom ist sowohl in der Wissenschaft wie auch in der Wirtschaft weiterhin hoch angesehen.

Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17. Februar 2016, das die Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen des Landes NRW nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hält, fühlen wir uns im Land bestätigt, wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen nicht anderen Akteuren zu überlassen. Die Koalition spricht sich deshalb für bundeseinheitlich vernünftige Lösungen aus, die die Akkreditierung wieder stärker in die Autonomie der Hochschulen verlagert.

Darüber hinaus unterstützen wir ausdrücklich unseren Bildungsminister, die Anerkennung des Diploms in der Kultusministerkonferenz der Länder voranzutreiben. So muss, die in Mecklenburg-Vorpommern bereits gesetzlich geregelte Möglichkeit, das Diplom zu verleihen, endlich auch bundesweit rechtlich anerkannt wird."

Hintergrund: Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist bisher ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren der Begutachtung von Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Die entsprechenden Regelungen im Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt.

Um dem Gesetzesvorbehalt zu genügen, muss der Gesetzgeber die notwendigen gesetzlichen Vorgaben selbst treffen. Da länderübergreifende Abstimmungsprozesse anstehen, hat das Gericht dem Land NRW hierzu eine Frist bis Ende 2017 gesetzt.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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