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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2780: Erhebung von Erneuerungsbeiträgen aus Kommunalabgabengesetz gestrichen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 06. Juli 2016

Landtag streicht Erhebung von Erneuerungsbeiträgen aus dem Kommunalabgabengesetz

Heinz Müller: KAG-Änderung ist von hoher Dringlichkeit und Notwendigkeit


Heute hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und Die Grünen das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Dabei wurde u.a. die bisher im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Erhebung von Erneuerungsbeiträgen bei der Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen gestrichen. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

"Eine Änderung des KAG ist von hoher Dringlichkeit und Notwendigkeit. Es geht vor allem um Klarheit und Rechtssicherheit im Interesse der Bürger und kommunalen Aufgabenträger, da die bisherige Regelung im KAG zur Beitragspflicht den höchstrichterlichen Anforderungen nicht genügt. Die vorgesehene Änderung mit einer Fristverlängerung bis 2020 gewährleistet eine praktikable und sinnvolle Finanzierung.

Gleichzeitig halten wir Wort und streichen die Möglichkeit, Beiträge für die Erneuerung von Wasser- und Abwasseranlagen zu erheben, aus dem Gesetz. Nach der Anhörung im Innenausschuss und den vielfach geäußerten Sorgen von Bürgerinitiativen und seitens des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer halten SPD, CDU und Grüne es nicht für sachgerecht, auf das Instrument der Erneuerungsbeiträge zurückzugreifen.

Darüber hinaus haben wir heute mit einem Änderungsantrag sichergestellt, dass Aufgabenträger auch weiterhin auf Basis des KAG privatrechtliche Entgelte erheben können."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2016

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