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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2787: Handlungsbedarf auf Bundesebene beim Schutz von Whistleblowern (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 07. Juli 2016

Beim Schutz von Whistleblowern besteht Handlungsbedarf auf Bundesebene

Stefanie Drese: Wir unterstützen Beschluss der Justizministerkonferenz


Der Landtag hat sich heute auf Antrag der Linksfraktion mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Hinweisgebern ("Whistleblower") beschäftigt: Für die SPD-Fraktion erklärte die stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin, Stefanie Drese:

"Entscheidende Hinweise zu Gammelfleisch-Skandalen, Notständen in Pflegeheimen oder Bestechungsvorwürfen bei Großunternehmen stammen häufig von couragierten Mitarbeitern aus den betroffenen Unternehmen. Viele Beispiele im Lebensmittel-, Gesundheits-, aber auch Finanzbereich zeigen, dass Hinweisgeber ein hohes Risiko eingehen, wenn sie über Missstände im Betrieb informieren.

Der deutsche Whistleblower-Schutz beschränkt sich auf vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Während in anderen Ländern Whistleblower durch Gesetze geschützt sind, gehen sie in Deutschland ein hohes Risiko ein. Bisher muss die Preisgabe eines Missstandes durch die Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden, das führt zu Rechtsunsicherheit für den Einzelnen.

Es besteht also Handlungsbedarf auf Bundesebene. Im Berliner Koalitionsvertrag ist das Thema bereits aufgegriffen. Auch die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Tagung Anfang Juni 2016 festgestellt, dass die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeber/innen einer Überprüfung bedürfen. Deshalb bitten die Justizminister/innen die Bundesregierung um Prüfung, ob der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer gesetzlichen Regelung bedarf.

Der Antrag der Linksfraktion enthält zwar keine neuen Aspekte. Er ist aber geeignet, dem Beschluss der Justizministerkonferenz - den wir als SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßen - auch durch unser Landesparlament Nachdruck zu verleihen.

Leider kann selbst die Tatsache, dass die CDU die Justizministerin unseres Landes stellt, die CDU-Fraktion nur dazu bewegen, dem ersten Punkt des vorliegenden Antrags zuzustimmen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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