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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2900: Keine Pauschalkritik gegen Steuerbehörden im Umgang mit Vereinen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 25. Januar 2017

Keine Pauschalkritik gegen Steuerbehörden im Umgang mit Vereinen

Tilo Gundlack: Bei Missbrauch und Verstößen muss Aberkennung der Gemeinnützigkeit konseqent erfolgen


Zum Koalitionsantrag "Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen unterstützen" erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack:

"Die geltenden Rechtsvorschriften zum Gemeinnützigkeitsstatus sollen einheitlich von allen Finanzämtern im Land angewendet werden. Der Dienstleistungsgedanke der Steuerbehörden sollte dabei weiter verinnerlicht werden. Das Finanzministerium hat im Steuerportal deshalb bereits ein aktualisiertes Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht eingestellt. Hier können sich die Vorstände aller Vereine immer mit dem aktuellem Vereinsrecht vertraut machen. Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement M-V bot 2016 zudem Seminare zu Rechtsfragen, Satzungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht an."

In Deutschland gibt es ca. 600.000 Vereine und nahezu 45 % der Bevölkerung ist in einem Verein verankert. Vereine streben in der Regel die Anerkennung der Gemeinnützigkeit an. Die Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit fallen nicht unter das Vereinsrecht, sondern die Gemeinnützigkeit ist ein Begriff des Steuerrechts. Häufig kommen zum Jahresabschluss verschiedene Fälle in die Öffentlichkeit, wonach einzelnen Vereinen der Gemeinnützigkeitsstatus vom Finanzamt aberkannt wurde, oder drohte, aberkannt zu werden. Häufiger Grund waren Satzungsfehler. Zum Beispiel wurden Steuerrechtsänderungen von den Vereinen nicht berücksichtigt, oder Aktivitäten nicht von der eigenen Satzung gedeckt. Darüber hinaus wurde beklagt, dass die Finanzämter zum Status der Gemeinnützigkeit unterschiedlich entschieden.

Gundlack weiter: "Mit dem Antrag möchten wir keine allgemeine Kritik an der Arbeit der Steuerbehörden äußern. Wir wollen einfach nur noch einmal darauf hinweisen, dass es offenbar immer wieder diese Einzelfälle gibt. Die Entscheidungen des Finanzamtes sollen natürlich mit Augenmaß getroffen werden. Bei Missbrauchsfällen und groben Verstößen gegen die geltenden Vorschriften, z.B. bei persönlicher Bereicherung, muss aber natürlich auch die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus konsequent erfolgen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017

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