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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2992: Kommunen haben Gestaltungsmöglichkeiten bei Straßenbaubeiträgen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 29. Juni 2017

Kommunen haben umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei Straßenbaubeiträgen

Expertengespräch im Innen- und Europaausschuss: Kompletter Verzicht von Beiträgen nicht sachgemäß


Nach dem vom Innen- und Europaausschuss durchgeführten Expertengespräch zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier:

"Ein vollständiger Verzicht auf Beitragserhebungen würde dazu führen, dass Straßenbaumaßnahmen komplett aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Der mit der Straßenbaumaßnahme verbundene Vorteil für die Grundstückseigentümer würde dann auf Kosten aller Steuerzahler erfolgen. Zudem würden diese Steuermittel dann an anderer Stelle - etwa für Kitas oder Schulen - fehlen. Alternativ wären Steuererhöhungen die Folge, was aber wiederum zusätzliche Lasten für die Allgemeinheit bedeuten würde. Da Steuererhöhungen ebenfalls sehr unpopulär sind, ist zu befürchten, dass erforderliche Maßnahmen vermehrt unterbleiben."

Hintergrund: Die Gemeinden legen die anteilige Beteiligung ihrer Bürger fest. Dieser ist bei einer Durchgangsstraße in der Regel wesentlich niedriger als bei einer Anliegerstraße, die fast nur von den Anliegern benutzt wird. Das Kommunalabgabengesetz schreibt lediglich eine Mindestbeteiligung für die Gemeinde, also der Allgemeinheit, vor. Darüber hinaus obliegt die Entscheidung über die Ausgestaltung der Beitragserhebung und damit über die Höhe des auf die Grundstückseigentümer entfallenden Anteils den einzelnen Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Die Höhe des Anteils ist danach zu beurteilen, in welchem Verhältnis das öffentliche Interesse der Allgemeinheit zum Vorteil des Grundstückseigentümers steht. Dabei gilt es, besondere Härten für beitragspflichtige Grundstückseigentümer zu vermeiden.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2017

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