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NORDRHEIN-WESTFALEN/1885: Organspenden in NRW (Li)


Landtag intern 12/2011
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Herzstück der Debatte
Organspenden in NRW: Rück- und Ausblick zur politischen Beratung


9. November 2011 - "Es bedarf weiterhin eines verstärkten Einsatzes aller Beteiligten, um die Zahl der Organspender weiter zu erhöhen und damit die Situation der Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, zu verbessern", stellen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen in einem gemeinsamen Antrag fest (Drs. 15/3440). Nach mehreren Beratungsrunden hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) diesen nun mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen sowie der Linken angenommen. Die FDP enthielt sich. Bereits im Februar hatte sich das Plenum mit der Zahl der Organspenden in NRW befasst und einen zunächst allein von der CDU gestellten Antrag (Drs. 15/1315) an den Ausschuss überwiesen.


In Deutschland warteten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein neues Herz, Niere oder Lunge, erläuterte Hubert Kleff (CDU) in der Plenardebatte Ende Februar. Rund 1.000 Menschen würden aus Mangel an einem geeigneten Spenderorgan sterben. Der CDU-Politiker forderte daher, die Aufklärungsarbeit zu verstärken. Günter Garbrecht (SPD) erinnerte zudem daran, dass die Debatte um die Frage, ob die derzeit geltende Zustimmungsregelung ausreiche, dazu geführt habe, dass unter anderem der Ethikrat, aber auch der Deutsche Ärztetag mittlerweile eine Widerspruchslösung befürworteten. Das Thema Organspende sei ethisch besonders sensibel und für die betroffenen Angehörigen oft mit Unsicherheit und Schmerzen verbunden, betonte Arif Ünal (Grüne). Trotz des Organmangels müsse es jedoch wegen der notwendigen Selbstbestimmung gesellschaftlich auch akzeptiert werden, wenn sich jemand bewusst gegen eine Spende entscheide.

Es sei schon viel passiert, verwies Dr. Stefan Romberg (FDP) auf im Jahr 2007 vereinbarte Maßnahmen: etwa den neuen Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern, die Einführung klinikinterner Handlungsanweisungen für den Ablauf von Organspenden oder die entsprechende Begleitung von Angehörigen. Der FDP-Sprecher forderte zudem, die Vorrangigkeit der postmortalen Spende vor einer Lebendspende aufzuheben. Letztere habe die größeren Erfolgsaussichten. Wolfgang Zimmermann (Linke) schloss sich dem CDU-Vorschlag an, von den Krankenhäusern mehr Engagement in Sachen Organspende einzufordern. Allerdings müssten diese dann auch dementsprechend gefördert werden.

Fraktionsübergreifende Einigung

Das Plenum überwies den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. In den folgenden Ausschussberatungen einigten sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen dann auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum ursprünglichen Antrag der CDU, den der Sozialausschuss denn auch annahm. Ein von der FDP im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag (Drs. 15/2781) blieb dort ohne Mehrheit.

Damit erkennt der Landtag die Organspende als Ausdruck zwischenmenschlicher Solidarität an. Er betont jedoch, dass es sich dabei um eine selbstbestimmte, freie Entscheidung handeln müsse. Gleichzeitig forderte er die Landesregierung dazu auf, Fortbildung und Zertifizierung der Transplantationsbeauftragten 9. November 2011 - "Es bedarf weiterhin eines verstärkten Einsatzes aller Beteiligten, um die Zahl der Organspender weiter zu erhöhen und damit die Situation der Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, zu verbessern", stellen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen in einem gemeinsamen Antrag fest (Drs. 15/3440). Nach mehreren Beratungsrunden hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) diesen nun mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen sowie der Linken angenommen. Die FDP enthielt sich. Bereits im Februar hatte sich das Plenum mit der Zahl der Organspenden in NRW befasst und einen zunächst allein von der CDU gestellten Antrag (Drs. 15/1315) an den Ausschuss überwiesen. zu gewährleisten. Zudem gelte es, angehende Ärztinnen und Ärzte bereits in der Ausbildung für das Thema Organspende zu sensibilisieren sowie medizinisches und pflegendes Personal verstärkt fortzubilden. Und auch die Krankenhäuser selbst müssten sich noch mehr im Bereich der Organspende engagieren. Im Fall der Feststellung des Hirntodes solle zwingend der Transplantationsbeauftragte des jeweiligen Krankenhauses informiert werden. Insgesamt sei es notwendig, Umsetzungsdefizite zu analysieren und abzustellen.

Vor allem müsse aber auch die Bevölkerung besser informiert werden. Dies sei Aufgabe unter anderem der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Krankenkassen sowie des Landes. Die Informationen sollten so gestaltet sein, dass sie eine fundierte Auseinandersetzung mit der schwierigen Thematik erleichterten. Zudem müssten Empathie und Sensibilität die ergebnisoffenen Gespräche mit Angehörigen möglicher Spenderinnen und Spender prägen.


ZUSATZINFORMATION: Dem Plenum wird voraussichtlich am 8. Dezember 2011 der gemeinsame Antrag von CDU, SPD und Grünen zur Bestätigung vorgelegt.


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Quelle:
Landtag intern 12 - 42. Jahrgang, 07.12.2011, S. 8
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2012