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NORDRHEIN-WESTFALEN/1924: Der Landtag der 16. Wahlperiode konstituiert sich (Li)


Landtag intern 6/2012
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

"Nach bestem Wissen und Können"
Der Landtag der 16. Wahlperiode konstituiert sich

Von Christoph Weißkirchen



31. Mai 2012 - "Die Mitglieder des Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden."


Die Abgeordneten sind gewählt, und mit den oben genannten Worten nun - gut zwei Wochen nach der Landtagswahl - auch verpflichtet. Der amtierende Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg verlas zu Beginn der konstituierenden Sitzung die Erklärung, die 237 Abgeordneten bestätigten sie, indem sie sich von ihren Sitzen erhoben. Der Landtag der 16. Legislaturperiode ist im Amt, die parlamentarische Arbeit kann losgehen.

Die Verpflichtung sei ein deutliches, persönliches "Ja" zum uneigennützigen Einsatz für das Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen, so der scheidende Landtagspräsident, der künftig das Amt des ersten Vizepräsidenten übernimmt. Ein politisches Mandat sei eine Aufgabe auf Zeit. Die Chance, dass es nunmehr 56 Abgeordnete mehr gebe als in der vergangenen Legislaturperiode, liege nicht in 25 Prozent längeren Sitzungen: "Sie liegt darin, dass 237 Abgeordnete den Menschen zwischen Minden und Monschau, zwischen Borken und Burbach Rechenschaft geben, was Landespolitik leistet und regelt."


Neuwahl des Landtagspräsidiums

Carina Gödecke heißt die neue Landtagspräsidentin. Sie kommt aus der SPD und wurde vom Landtag mit sehr großer Mehrheit in ihr neues Amt gewählt. In der letzten Legislaturperiode bekleidete die Abgeordnete als Bochum das Amt der Vizepräsidentin des Landtags. In ihrer Ansprache würdigte sie zunächst ihren Amtsvorgänger, der einen großen Beitrag dazu geleistet habe, dass das Landesparlament gerade in Zeiten von unklaren Mehrheiten ein Ort des fairen, demokratischen Wettbewerbs gewesen sei. Mit Blick auf die Größe des neu gewählten Landtags betonte die neue Präsidentin, es gehe vor allem um die Wertschätzung der parlamentarischen Demokratie. Und sie lud ein: "Lassen Sie uns gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens diskutieren, wie wir den Landtag als zentralen Ort politischer Debatten und Entscheidungen besser aufstellen können."

Der neuen Präsidentin zur Seite steht als Erster Vizepräsident Eckhard Uhlenberg (CDU). Zweiter Vizepräsident ist, wie in den letzten beiden Legislaturperioden, Oliver Keymis (Grüne). Neu im Amt des Dritten Vizepräsidenten ist der bisherige Fraktionsvorsitzende der FDP, Dr. Gerhard Papke. Und zum ersten Mal in einem deutschen Parlament bekleidet mit Daniel Düngel ein Mitglied der Piratenpartei das Amt eines Vizepräsidenten.


Geschäftsordnung und Gremien

Laut Landesverfassung muss das Parlament sich auch eine Geschäftsordnung als parlamentarisches Regelwerk geben. Fürs erste wurde die bestehende Fassung verabschiedet. Bis Ende des Jahres soll sie aber durch ein Gremium unter Leitung der Präsidentin auf mögliche Änderungen hin überprüft werden.

Eingesetzt hat der Landtag in seiner ersten Sitzung - teilweise vorläufig - auch Gremien und Ausschüsse, die laut Landesverfassung von Beginn der Legislaturperiode an arbeitsfähig sein müssen. Im Einzelnen sind dies:

• Die 22 Schriftführerinnen und Schriftführer unterstützen die Präsidentin oder den Präsidenten in Plenarsitzungen. Sie beurkunden den Verlauf, führen Rednerlisten, sammeln und zählen Stimmen bei Abstimmungen.

• Der Ältestenrat mit nunmehr 21 Mitgliedern unterstützt das Präsidium des Landtags in seiner Arbeit. Ihm gehören das Landtagspräsidium und die Fraktionsspitzen sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen an. Er erfüllt auch die Funktion des in der Verfassung festgeschriebenen Ständigen Ausschusses, der die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Regierung wahrt, solange der Landtag nicht versammelt ist. So war es nach der Auflösung des 15. Landtags von März bis Mai der Fall.

• Der Wahlprüfungsausschuss (9 Mitglieder), der sich mit Einsprüchen gegen die Landtagswahl befasst.

• Der Petitionsausschuss (vorläufig 16 Mitglieder) ist potenzieller Ansprechpartner für jede Bürgerin und jeden Bürger. Denn sie alle haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.

• Der Haushalts- und Finanzausschuss (vorläufig 16 Mitglieder) muss aufgrund eigener gesetzlicher Mitwirkungsmöglichkeiten eingerichtet werden.

• Der Hauptausschuss (vorläufig 16 Mitglieder), der unter anderem für Staatsverträge zuständig ist, musste aufgrund hier anstehender Entscheidungen des Landtags bereits in der konstituierenden Sitzung eingerichtet werden.

• Ein parlamentarisches Kontrollgremium (8 Mitglieder) überprüft die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde.

Die Wahl der Gremien war einstimmig.


Detailliertere Informationen gibt es auf der Internetseite (www.landtag.nrw.de); hier wie auf dem Youtube-Kanal des Landtags (www.youtube.com/NRWLandtag) ist in Kürze auch ein Video zur konstituierenden Sitzung zu finden.

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Quelle:
Landtag intern 6 - 43. Jahrgang, 05.06.2012, S. 3
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012