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NORDRHEIN-WESTFALEN/2038: Verordnung zur Kanalprüfung im Plenum umstritten (Li)


Landtag intern 9/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Plenum
Verbessert oder verschärft?
Verordnung zur Kanalprüfung im Plenum umstritten

Von Christoph Weißkirchen



25. September 2013 - Die Prüfung privater Abwasserkanäle erhitzt wieder die Gemüter. Nach Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Februar legte die Regierung nunmehr eine Verordnung zur Durchführung der Regelung vor (Drs. 16/4030). Ob diese für die Betroffenen eine klarstellende Verbesserung oder eine unbegründete Verschärfung darstellt, darüber gingen im Landtag die Meinungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen weit auseinander. Die FDP sah in einem Antrag jedenfalls die "Wiedereinfuhr des Generalverdachts durch die Hintertür".


Die Verordnung zum Thema Dichtheitsprüfung sei wiederholter Wortbruch, kritisierte Henning Höne (FDP) die Landesregierung. Er erinnerte daran, dass Ministerpräsidentin Kraft im Wahlkampf eine bürgerfreundliche Lösung versprochen habe. Die Regierung stelle alle diejenigen, die in einem Wasserschutzgebiet wohnten, unter Generalverdacht. Außerhalb von Wasserschutzgebieten müsse nach einer Erstprüfung alle 30 Jahre eine Folgeprüfung stattfinden, ohne dass ein begründeter Verdacht vorliege. Höne forderte, die Verordnung zurückzuziehen, sonst sei dies Wortbruch gegenüber den Hausbesitzerinnen und -besitzern.

Die FDP habe ihre eigene Dichtheitsprüfung nicht bestanden, erwiderte Norbert Meesters (SPD). Die Verordnung gebe genau das wieder, was im Gesetz schon beschlossen worden sei. Dieses wiederum sei bürgerfreundlich und verhältnismäßig. So habe man nur für Häuser in Wasserschutzgebieten eine landesrechtliche Frist für Erstprüfungen vorgeschrieben. Und für Wiederholungsprüfungen gelte normalerweise eine Frist von 20 Jahren; hier habe man 30 Jahre gewählt. Es gebe also keinen Generalverdacht, betonte der SPD-Sprecher. Der Antrag der FDP sei unlogisch und faktenfalsch und damit anzulehnen, so Meesters.

"Was hier passiert, ist keine Klarheit, sondern weiterer Bürokratismus und weiterer Aufbau von Rechtsunsicherheiten", widersprach Josef Hovenjürgen (CDU) seinem Vorredner. Die Kommunen würden es ausbaden müssen, da die Regierung sich weigere, die Dinge deutlich zu regeln. Sie habe vielmehr auf Drängen der GRÜNEN ein undurchsichtiges Werk vorgelegt, aus dem die Betroffenen nicht entnehmen könnten, ob sie gemeint seien oder nicht. Es stelle sich die Frage, wie Trinkwasser gegen eine bislang nicht belegte Gefährdung überhaupt geschützt werden könne, da die Schutzzonen ja nur oberirdisch verliefen.

Stadtwerke und Kommunen warteten darauf, dass das im Februar beschlossene Gesetz vollziehbar werde, betonte Hans Christian Markert (GRÜNE): "Nichts anderes will diese Verordnung." Hinsichtlich des Vorwurfs der Festlegung von 30 Jahren erläuterte Markert: Ohne diese Regelung gälte eine DIN-Vorgabe, die eine Wiederholungsprüfung nach 20 Jahren vorsehe. Denn immerhin verweise das Wasserhaushaltsgesetz auf den Stand der Technik, und dieser werde durch DIN-Normen beschrieben. Daher müsse man eine Regelung aufnehmen. Den "Skandalisierungsreflex" der FDP fand er von daher nicht begründet.

Die Befürchtungen, die Regierung wolle das bei Verabschiedung etwas entschärfte Gesetz durch die Rechtsverordnung wieder verschärfen, bewahrheiteten sich jetzt, meinte Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN). Dabei gebe es keine Hinweise auf ein Gefahrenpotenzial: "Nach wie vor geht von den undichten privaten Anschlussleitungen, die Tag und Nacht, tagein, tagaus, überwiegend trocken liegen, keine Gefahr für Boden und Grundwasser aus." Allerdings äußerte der Piratensprecher den Verdacht, dass marode Fremdwasserleitungen, die den Kommunen Kosten bei der Klärung verursachten, einen Teil des Problems darstellten.

Als "Nebelkerzen" wertete Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) die Vorwürfe von FDP und CDU. Beim Wasserhaushaltsgesetz habe man es mit einem Bundesgesetz zu tun. Dieses Wasserhaushaltsgesetz sehe eine Pflicht des Eigentümers oder der Eigentümerin vor, die Anlagen dicht zu halten, so dass von ihnen keine Gefährdung für Boden, Wasser und Umwelt ausgehe. Während ihrer Zeit in der Bundesregierung hätten CDU und FDP es nicht geschafft, die notwendige Rechtsverordnung zu erlassen: "Dort liegt die eigentliche Ursache der Unklarheit im Lande und in der Bundesrepublik", meinte der NRW-Minister.


ABGELEHNT
Der Antrag der FDP (Drs. 16/4030) wurde mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsmehrheit gegen die Stimmen von CDU, FDP und eines großen Teils der Piratenfraktion sowie des fraktionslosen Abgeordneten Stein abgelehnt.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 44. Jahrgang, 16.10.2013, S. 3
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2013