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NORDRHEIN-WESTFALEN/2241: 16 Änderungsvorschläge zur Verfassung (Li)


Landtag intern 4/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

16 Änderungsvorschläge zur Verfassung
Kommission präsentiert Ergebnisse ihrer Beratungen

Von der Redaktion


9. Mai 2016 - Die interfraktionelle Kommission zur Reform der nordrhein-westfälischen Verfassung hat nach intensiven Beratungen in 16 Punkten Änderungen bzw. Ergänzungen der Verfassung vorgeschlagen. In den übrigen Punkten hat die Kommission keinen Handlungsbedarf gesehen oder konnte nicht mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Verständigung erzielen - z. B. beim Wahlrecht für 16-Jährige. Mit den Vorschlägen wird die umfassendste Reform seit Inkrafttreten der Landesverfassung 1950 auf den Weg gebracht.


Die Verfassungskommission schlägt vor, den Parlamentarismus zu stärken. Zu diesem Zweck werden allgemeine Parlamentsinformationsrechte und Beteiligungsrechte des Landtags in EU-Angelegenheiten in der Verfassung verankert. Alle Verfassungsrichter sollen in Zukunft durch den Landtag gewählt werden, wie es mittlerweile in fast allen Bundesländern üblich ist (Artikel 76).

Das politische Leben soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Zu diesem Zweck sollen die Aufgaben des Landtags, die Funktionen der Fraktionen, die Aufgaben der Abgeordneten und die Landtagsausschüsse in der Verfassung benannt werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verfassungsrechtlichen Abläufe effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck werden die Auflösung des Landtags und die parlamentslose Zeit neu geregelt, und es wird das Amt des Alterspräsidenten neu eingeführt. Er soll nach dem Zusammentritt eines neuen Landtags den Vorsitz führen, bis der neu gewählte Präsident oder die neu gewählte Präsidentin oder eine der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter das Amt übernimmt.

Schließlich soll die Verfassung an einigen Stellen modernisiert werden. Dazu gehören die Vorschläge, den Amtseid der Landesregierung (Artikel 53) der Gegenwart anzupassen und die Ministeranklage (Artikel 63), das Gegenvorstellungsrecht der Landesregierung (Artikel 67) sowie das Recht der Landesregierung, einen vom Landtag abgelehnten Gesetzentwurf zum Volksentscheid zu stellen (Artikel 68 Absatz 3), zu streichen.

Die Kommission zur Reform der nordrhein-westfälischen Verfassung wurde am 11. Juli 2013 eingesetzt. Ihr Auftrag besteht darin, unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen im dritten Teil systematisch zu überprüfen und dem Landtag Ergänzungs- und/oder Streichungsvorschläge für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung zu unterbreiten.

Vorschläge erwünscht

Mit dem Termin am 9. Mai 2016 wurden die Vorschläge der Verfassungskommission der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese hat nunmehr die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht nur möglich, sondern erwünscht. Am Ende wird die Verfassungskommission die Vorschläge für eine Verfassungsänderung beschließen und einen Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen.

Kontakt zur Kommission:
Landtag NRW
Verfassungskommission
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
E-Mail: verfassungskommission@landtag.nrw.de
www.verfassungskommission.landtag.nrw.de



Bewertungen

Sprecher aller Fraktionen lobten die Zusammenarbeit innerhalb der Kommission. Es sei "intensive und anspruchsvolle Arbeit" geleistet worden, sagte Hans-Willi Körfges (SPD). Er bezeichnete die Verfassung als "Betriebssystem der Demokratie in Nordrhein-Westfalen" und äußerte die Hoffnung, bei weiteren Themen Einigkeit zu erzielen. Bei 16 der insgesamt 38 Beratungspunkte sei das geschehen, sagte Lutz Lienenkämper (CDU) und sicherte weiter Gesprächsbereitschaft zu. Man habe viel erreicht, manches liege noch "im politischen Korb". "Ich würde nichts vorschnell für gescheitert erklären", sagte er. Eine Einigung in 16 Punkten sei schon ein großer Fortschritt, befand auch Stefan Engstfeld (GRÜNE). Er begrüßte die Bereitschaft, weitere Gespräche zu führen und nannte dabei vor allem eine Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Man habe "nicht nur Verfassungsästhetik betrieben", sondern bei den Parlamentsrechten "Pflöcke eingeschlagen", sagte Dr. Ingo Wolf (FDP). Dennoch sei die Freude nicht überschäumend, weil einige Punkte wie die Individualverfassungsbeschwerde offen geblieben seien. Torsten Sommer (PIRATEN) hob die "kollegialen und konstruktiven Diskussionen" hervor, kritisierte jedoch mangelnde "Strahlkraft" der Vorschläge. Sie bezögen sich vor allem auf "innerparlamentarische Mechanik". Auch er bedauerte, dass es beim Wahlalter zu keiner Einigung gekommen sei. (Michael Zabka)  

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Quelle:
Landtag intern 4 - 47. Jahrgang, 18.05.2016, S. 14
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-2472, -2324, -2304, -2309
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2016

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