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NORDRHEIN-WESTFALEN/2328: Inklusion (Li)


Landtag intern 3/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

AUSSCHUSSMELDUNGEN
Inklusion


7.3.2018 - Um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ging es bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das 2017 in Kraft getreten ist. Laut Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/1414) sollen der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Nordrhein-Westfalen als Träger für Eingliederungshilfen zuständig sein. Diese Hilfen sollen Menschen mit Behinderung beispielsweise die Teilhabe am Arbeitsleben sowie eine angemessene Schul- und Berufsausbildung erleichtern. Allerdings sind im Gesetzentwurf auch Ausnahmen bei den Zuständigkeiten vorgesehen: Bis zum Ende der Schulzeit sollen die Kreise und kreisfreien Städte die Trägerschaften für Eingliederungshilfen übernehmen. Bei Kindern bis zu sechs Jahren, die Kindertageseinrichtungen besuchen, sollen wiederum die Landschaftsverbände zuständig sein. Der LVR bemängelte einen "Zuständigkeitswirrwarr" im Gesetzentwurf. Sinnvoller sei es, wenn die beiden Landschaftsverbände grundsätzlich für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig seien. Dafür sprachen sich auch die Freie Wohlfahrtspflege, der Sozialverband Deutschland sowie Betroffenenverbände aus. Der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund begrüßten dagegen, dass im Gesetzentwurf "die örtliche Ebene zum zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen an Kinder und Jugendliche" erklärt wird.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 49. Jahrgang, 27.03.2018, S. 12
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
André Kuper, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2018

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