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NORDRHEIN-WESTFALEN/2335: Sachverständige äußern sich zum Wohnen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit (Li)


Landtag intern 4/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Wenn es allein nicht mehr geht
Sachverständige äußern sich zum Wohnen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit


11. April 2018 - Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ging es um Alternativen zu klassischen Heimeinrichtungen. Mehrfach haben Expertinnen und Experten in der Anhörung auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" hingewiesen.

In Nordrhein-Westfalen seien rund 640.000 Menschen pflegebedürftig, schreibt die Fraktion der Grünen in ihrem Antrag "Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen" (17/1279). Für 2060 seien bei herkömmlicher Fortschreibung 920.500 Betroffene prognostiziert. Umfragen zufolge suche ein Großteil der Menschen im Alter und bei Pflege "nach Alternativen zu den traditionellen Heimeinrichtungen". Vielerorts fehle es aber an Angeboten "außerhalb der klassischen stationären Großeinrichtung". Die Fraktion fordert die Landesregierung u. a. auf, "einen umfassenden Ausbau von Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen mit intensiver Pflege und Unterstützung" zu befördern.

Auf Nordrhein-Westfalen komme "ein tiefgreifender, gleichzeitig aber regional unterschiedlich verlaufender Wandel von Alters- und Pflegestrukturen zu", heißt es in einer Stellungnahme des Sozialverbands VdK für den Ausschuss. Der "Verbleib im eigenen Quartier" müsse zur Normalität werden. Erforderlich seien u. a. barrierefreie Wohnungen. Allerdings seien in NRW derzeit nur etwa 3 Prozent der 8,6 Millionen Wohnungen zumindest mit einem barrierearmen Standard ausgestattet. Bei Wohn- und Pflegeangeboten müsse der Grundsatz "ambulant vor stationär" gelten.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wies ebenfalls auf diesen Grundsatz hin. Er sei "bundesrechtlich verankert"; der Landesgesetzgeber habe keine Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen. Insoweit unterstütze man den Antrag der Grünen-Fraktion. Allerdings sei festzustellen, "dass die Lebenswirklichkeit in Wohngemeinschaften für Intensivpflegepatientinnen und -patienten zum Teil nicht mehr einem selbstbestimmten Leben in der eigenen Häuslichkeit entspricht". Dies gelte zum Beispiel für Wachkomapatienten in ambulanten Wohngemeinschaften: "Derartigen Fehlentwicklungen sollte auch bei Anwendung des Grundsatzes 'ambulant vor stationär' gegengesteuert werden."

Helmut Wallraffen, Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach, teilte die Auffassung der Grünen-Fraktion, dass "der Großteil der Menschen im Alter und bei Pflege nach Alternativen zu den traditionellen Heimeinrichtungen sucht". Auf der anderen Seite sei es für einige Pflegebedürftige aber besser, in einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung zu leben. Auch Wallraffen wies auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" hin. Der "umfassende Ausbau von Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen" müsse "unbedingt weiter vorangetrieben werden", weil er den Wünschen einer älteren Gesellschaft gerecht werde.

"Komplexe Herausforderungen"

Der Ausbau ambulanter Angebote sei wichtig, angesichts der "komplexen Herausforderungen allein aber nicht ausreichend", so die Freie Wohlfahrtspflege NRW in ihrer Stellungnahme. Der Sozialverband Deutschland begrüßte den Antrag. Allerdings müssten auch die "erforderlichen zusätzlichen finanziellen Ressourcen mobilisiert werden".

Es gebe derzeit "zu wenige bezahlbare Wohnungen, die den individuellen Bedürfnissen für ein selbstbestimmtes Leben von pflegebedürftigen alten Menschen und Menschen mit Behinderung gerecht werden", so die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Nötig seien sowohl Investitionen in vollstationäre als auch in ambulante Angebote. Die "altersgerechte Weiterentwicklung von Wohnquartieren" sei ein "Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen". In der Stellungnahme heißt es weiter: "Insbesondere sind die Angebote an altengerechten Wohnungen auszubauen und quartiersorientierte Prozesse z. B. durch alternative Wohnformen wie Gruppenwohnungen oder ambulante Pflegegemeinschaften für Demenzkranke im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zu initiieren." Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht den Antrag der Grünen-Fraktion eher kritisch: "Die Behauptung, dass vorrangig auf traditionelle Großeinrichtungen gesetzt wurde, lässt sich nicht belegen und entbehrt jeglicher Grundlage." Probleme sieht der Verband bei der Kurzzeitpflege - es gebe zu wenig Angebote. Er empfiehlt eine "Rückbesinnung auf marktwirtschaftliche Prinzipien mit einer Stärkung des in der Pflegeversicherung verankerten Wettbewerbsgedanken zwischen den Anbietern pflegerischer Leistungen". Außerdem: Wer ambulante Wohngemeinschaften "immer noch so stark hervorhebt und als Kompensation für vollstationäre Pflegeangebote 'überhöht', verkennt die Realität und die großen Herausforderungen, vor denen wir (...) versorgungspolitisch stehen."

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Quelle:
Landtag intern 4 - 49. Jahrgang, 02.05.2018, S. 9
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2018

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