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NORDRHEIN-WESTFALEN/2342: Verfassungsbescherde (Li)


Landtag intern 6/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Aus den Ausschüssen
Verfassungsbescherde


30.5.2018 - In einer Anhörung des Rechtsausschusses haben sich Sachverständige zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde geäußert. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2122). Die Individualverfassungsbeschwerde ermöglicht es Einzelpersonen, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen zu können. Sie garantiere den Bürgerinnen und Bürgern "einen wirkungsvollen Individualrechtsschutz vor Grundrechtsbeeinträchtigungen durch die öffentliche Gewalt des Landes", schreiben die Fraktionen in ihrem Entwurf. Die Einführung der Klage sei in der Sache "uneingeschränkt zu begrüßen", urteilte der Staatsrechtler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Sie sei auf einfach-gesetzlicher Basis möglich. Papier riet jedoch zu einer Verfassungsänderung. Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Rosemarie Will (Humboldt-Universität Berlin). Prof. Dr. Hinnerk Wißmann (Kommunalwissenschaftliches Institut Münster) empfahl in seiner Stellungnahme eine "deutliche Beschränkung des Gesetzesvorhabens". Die Individualverfassungsbeschwerde sollte auf Rechte beschränkt werden, "die nicht ohnehin durch das Grundgesetz und damit durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts geschützt sind". Die Einführung der Beschwerde schärfe das Profil der Landesverfassung und entlaste das Bundesverfassungsgericht, befand Prof. Dr. Johannes Dietlein (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf). Der Entwurf sei "verfassungsrechtlich unbedenklich und verdient in rechtspolitischer Perspektive Beifall", so Prof. Dr. Fabian Wittreck (Westfälische Wilhelms-Universität Münster).

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Quelle:
Landtag intern 6 - 49. Jahrgang, 19.06.2018, S. 14
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2018

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