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NORDRHEIN-WESTFALEN/2346: G9 an Gymnasien (Li)


Landtag intern 7/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

AUS DEM PLENUM
G9 an Gymnasien


11.7.2018 - Der Landtag hat die grundsätzliche Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien (G9) beschlossen. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum "Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)" (17/2115) angenommen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD enthielten sich der Stimme. Das Gesetz enthält "die Leitentscheidung der grundsätzlichen Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang an den öffentlichen Gymnasien, die Regelung einer einmaligen gemeinsamen Entscheidung von Schulkonferenz und Schulträger über die Beibehaltung von G8 sowie die Ermöglichung der individuellen Verkürzung des neuen neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium auch in Gruppen". Die Änderung soll zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Kraft treten. Abgelehnt wurde der Antrag der SPD-Fraktion "Abitur nach 9 Jahren - (Oberstufen-)Reform richtig angehen" (17/1818). Die Fraktion fordert u.a. eine einheitliche Gestaltung der Reform. G9 müsse es an allen Gymnasien geben. Das Abitur nach neun Jahren müsse der Regelfall sein, die Absolvierung nach acht Jahren schulrechtlich aber möglich bleiben.

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Quelle:
Landtag intern 7 - 49. Jahrgang, 17.07.2018, S. 4
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2018

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