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NORDRHEIN-WESTFALEN/2389: Feierstunde für den Petitionsausschuss (Li)


Landtag intern 4/2019
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Feierstunde für den Petitionsausschuss


2. April 2019 - Vor 50 Jahren wurde die Rolle des Petitionsausschusses gestärkt: Mit der Aufnahme von Artikel 41a in die Landesverfassung erhielt der "Kummerkasten" des Landtags deutlich mehr Rechte für seine Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Grund genug, dieses Jubiläum zu feiern.


Und so hatten der Präsident des Landtags, André Kuper, und der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Serdar Yüksel, für den 2. April 2019 zu einer Feierstunde in das Landesparlament eingeladen.

Gefeiert wurde vor allem die Arbeit des Petitionsausschusses: Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen, können sich an den Ausschuss wenden. Der Artikel 41a der Landesverfassung stärkte 1969 die Arbeit des Gremiums: Seitdem dürfen die Mitglieder beispielsweise Auskunftserteilung und Akteneinsicht bei allen Behörden und Einrichtungen anfordern, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Der Verfassungsänderung vorausgegangen war die sogenannte "Klingelpützaffäre". Damals hatte es Übergriffe auf Inhaftierte in dem "Klingelpütz" genannten Kölner Gefängnis gegeben. Der Skandal konnte im Landtag nur unzureichend aufgearbeitet werden.

Landtagspräsident Kuper würdigte vor den Gästen aus ganz Nordrhein-Westfalen das Wirken des Petitionsausschusses. Er sagte: "Die manchmal mühselige, aber wertvolle Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses zeigt die einzigartige Stärke der parlamentarischen Demokratie: Zuhören, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Kümmern, Probleme lösen, Gesetze verbessern. Dieser Aufgabe gehen wir im Landtag mit Leidenschaft nach. Das hält unsere Demokratie lebendig. Politikverdrossenheit darf keine Chance haben - denn wir dürfen nicht vergessen: Unsere Demokratie steht nicht unter Denkmalschutz."

Auch Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) war zur Feierstunde gekommen. In seiner Festrede betonte er: "Das Petitionsrecht und seine Erweiterungen sind ein elementares demokratisches Gut. Es hat in den vergangenen 50 Jahren ermöglicht, in vielen Fällen Verwaltungsentscheidungen zu korrigieren. Und auch heute stärken diese in der Verfassung verankerten Rechte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unseres Landes."

Der Vorsitzende des Ausschusses, der Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel, hob eine Besonderheit bei der Arbeit des Gremiums hervor: "Der Petitionsausschuss unterscheidet sich von den anderen Ausschüssen im Landtag, weil er traditionell seine Beschlussfassungen fraktionsübergreifend und einstimmig fasst. Dieses überparteiliche Zusammenwirken aller Fraktionen ist das tragende Element und deswegen sind die Empfehlungen des Petitionsausschusses ein wirksames politisches Instrument."

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Quelle:
Landtag intern 4 - 50. Jahrgang, 16.04.2019, S. 16
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2019

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