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RHEINLAND-PFALZ/5037: Kritik am Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 17.01.2018

Berichterstattung Rheinzeitung/Sozialausschuss/Eingliederungshilfe

Dr. Adolf Weiland / Gerd Schreiner: Landesregierung muss jetzt endlich Rechtskonformität gewährleisten


Der sozialpolitische Ausschuss des Landtages hat sich heute mit dem zwischen der Landesregierung und den Sozialverbänden geschlossenen Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe befasst. Zuvor hatte bereits die Rhein-Zeitung über erhebliche Kritik des Landesrechnungshofs an diesem Rahmenvertrag berichtet. Die Landesregierung handle rechtswidrig, da das gesetzlich vorgesehene anlasslose Prüfrecht im Rahmenvertrag nicht umgesetzt sei. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland, und der Beauftragte der Fraktion für Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe, Gerd Schreiner:

"Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Landesregierung nun schon seit 1994 nicht in der Lage ist, den vorgesehenen Rahmenvertrag in rechts-sicherer Form zu schließen. Nachdem sie nun 2 ½ Jahrzehnte gebraucht hat, um überhaupt einmal einen Vertrag auf den Tisch zu legen, stößt dieser auf erhebliche Kritik. Das alles geht insbesondere zu Lasten der Betroffenen, d.h. der Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen auf Eingliederungsmaßnahmen angewiesen sind.

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass auch im Bereich der Eingliederungshilfe eine anlasslose Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen erfolgen muss. Schließlich geht es hier um das Wohl derer, für die das Geld sinnvoll eingesetzt werden soll: Die Menschen mit Beeinträchtigungen. Und auch der Steuerzahler muss sich darauf verlassen können, dass die Steuermittel sorgsam verwendet werden.

Offensichtlich will die Landesregierung diese notwendige Prüfung erneut verhindern. Sie handelt anders als sie spricht. Sie spricht vom Willen zur Transparenz. In Wahrheit aber wird seit Jahren gemauert, getäuscht und getrickst. Es drängt sich schon die Frage auf, warum die Sozialministerin unter allen Umständen verhindern will, dass man ihr in die Bücher schaut.

Wir nehmen die Kritik des Landesrechnungshofs sehr ernst. Wenn der Landesrechnungshof die gegenwärtige Situation für rechtswidrig hält, dann ist auch die Landesregierung aufgefordert, dem Rechnung zu tragen. Notwendig ist die Herstellung von Rechtskonformität im Sinne der Betroffenen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Januar 2019
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2019

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