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SAARLAND/2621: Ladenöffnungsgesetz - Derzeitige Regelung ist nicht arbeitnehmerfreundlich (SPD)


SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes - Pressemitteilung vom 8. November 2017

Ladenöffnungsgesetz wird geändert - Pauluhn und Hans: "Derzeitige Regelung ist nicht arbeitnehmerfreundlich"


In der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten an Heiligabend haben die Koalitionsfraktionen im Saarländischen Landtag eine Entscheidung getroffen: "Wir werden das Ladenöffnungsgesetz noch ins nächste Plenum einbringen mit dem Ziel, es möglichst noch in diesem Jahr zu ändern", erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden Stefan Pauluhn und Tobias Hans. "Die derzeitige Regelung ist nicht arbeitnehmerfreundlich und führt vor allem zu Benachteiligungen innerhalb der Einzelhandelsbranche, wenn sich einige Geschäfte dazu entschließen, ihre Ladentüren nicht zu schließen. Mit Blick darauf, dass es in der Zukunft solche Fälle noch öfter geben wird, werden wir das saarländische Ladenöffnungsgesetz ändern und diesen Passus streichen."

Die Debatte der letzten Tage habe gezeigt, dass die Mehrheit gegen eine Ladenöffnung am Heiligen Abend sei. "Wir hören zu und nehmen die Sorgen der Saarländer ernst. Die aktuelle Sonderregelung im Ladenöffnungsgesetz geht noch auf die 1960er Jahre zurück, als viele Menschen noch keinen Kühlschrank zuhause hatten. Heute ist ein verkaufsoffener Sonntag an Heiligabend aus unserer Sicht überflüssig geworden", sagen Hans und Pauluhn.

Die Fraktionsvorsitzenden verweisen auch auf die Regelung der Sonntagsruhe: "Die Sonntagsruhe ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien sehr wichtig und darf gerade an solch einem Festtag nicht aufgeweicht werden. Die Weihnachttage sollten stressfrei begonnen werden, das muss auch für die Beschäftigten im Einzelhandel gelten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2017

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