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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1884: Neues Hilfsmodell für klamme Kommunen (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 08 - Oktober 2012

Neues Hilfsmodell für klamme Kommunen



Die Nord-Ampel will den von der schwarz-gelben Koalition in der vergangenen Wahlperiode eingeführten Hilfsfonds für finanzschwache Kommunen weiterführen - allerdings unter neuen Bedingungen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition vor, den die Opposition in Erster Lesung als "Augenwischerei" und "faulen Kompromiss" ablehnte.


Das rot-grün-blaue Gesetz sieht vor, dass hochverschuldete Kommunen weiterhin Konsolidierungshilfen in Anspruch nehmen können. Die Laufzeit wird aber bis 2018 (vorher 2021) beschränkt. Es stehen jährlich 90 Millionen Euro zur Verfügung; der Landesanteil beträgt 15 Millionen.

Der wesentliche Unterschied zu der Ende letzten Jahres beschlossenen CDU/FDP-Regelung: Die finanzschwachen Städte oder Kreise sollen sich anders als bisher alternativ auch für die vom Hilfsfond losgelösten herkömmlichen Fehlbedarfszuweisungen entscheiden können. Tun sie dies, erhalten sie zwar weniger Geld, müssen aber auch keine verbindlichen Zusagen abgeben, wie dies bei dem Antrag für die Konsolidierungshilfen weiterhin der Fall ist.

Dieses Modell, so Innenminister Andreas Breitner (SPD) in einem mündlichen Bericht, sei ein Zeichen für einen neuen Umgang, der "ohne Gängelung und Knebelung auskommt und sich den Dialog mit den Kommunen zum Ziel gesetzt hat".

Während Redner der Koalition die Worte des Innenministers unterstrichen, sprach die Opposition von einem "Verschlimmbesserungsgesetz". Das eigentliche Ziel, einen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu leisten, werde nicht erreicht, hieß es. Die Piraten beteiligten sich nicht an der Debatte.

Jetzt wird der Gesetzentwurf, den die Koalition rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten lassen will, in den Ausschüssen für Finanzen sowie Innen und Recht beraten.


Weitere Hauptredner: E. von Kalben (Grüne), H. Garg (FDP), L. Harms (SSW) (Drucksachen 18/161, /192)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 08 im Oktober 2012, S. 6
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012