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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1948: Bäderregelung sorgt weiter für Diskussion (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 03 - März 2013

Bäderregelung sorgt weiter für Diskussion
Sorge um Arbeitsplätze und Umsätze



Die Opposition hat den Ende Januar von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) mit Kirchen, Handel, Tourismusbranche und Gewerkschaften ausgehandelten Kompromiss zur Neugestaltung der Bäderordnung kritisiert. CDU, FDP und Piraten befürchten durch die ab Dezember geplanten Einschränkungen bei den Sonntagseinkäufen (s. Kasten) den Verlust von Arbeitsplätzen und deutliche Einbußen beim Handel. Regierungskoalition und Wirtschaftsminister verteidigten die Einigung: Mit dem Kompromiss sei eine Klage der Kirchen abgewendet worden, die sich noch negativer auf die Touristenorte hätte auswirken können.


Hartmut Hamerich, dessen CDU-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, kritisierte, dass nicht alle Betroffenen am Verhandlungstisch gesessen hätten. Zudem seien viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Gefahr. Der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky beklagte, dass die Hoffnung auf einen stärkeren Einsatz des Wirtschaftsministers für den Tourismus "baden gegangen" sei. "Wir sollten die Kirchen im 20. Jahrhundert nicht Politik machen lassen", meinte Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer: Fragen zur Bäderregelung seien "bei Gerichten besser aufgehoben als bei Glaubensgemeinschaften".

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) betonte dagegen, die außergerichtliche Einigung schaffe Rechtsfrieden. "Ich bin der festen Überzeugung, dass wir keine politische Kapitulation machen sollten, indem wir die Entscheidung den Gerichten überlassen", sagte er. Alle Beteiligten wollen nun Mitte März wieder zusammenkommen, um eine endgültige Fassung zu formulieren.

Peter Eichstädt (SPD) mahnte, die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe müsse geachtet werden. Dies sei auch Bestandteil des nachhaltigen Lebens, schloss sich Detlef Matthiessen (Grüne) an. Und Flemming Meyer (SSW) bezeichnete die Behauptung, verkürzte Öffnungszeiten führten zu mehr Minijobs, als "reine Panikmache".

(Drucksache 18/432)


Kasten
 
DER KOMPROMISS

Die Einigung sieht kürzere Öffnungszeiten an weniger Sonntagen im Jahr vor. So sollen Geschäfte in mehr als 90 Ferienorten ab Dezember sonntags in einem Zeitkorridor von 11:00 bis 19:00 Uhr sechs statt bisher acht Stunden öffnen dürfen - und zwar im Zeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober (bisher durchgehend vom 15. Dezember bis 31. Oktober). Verkauft werden dürfen nur Waren des täglichen Gebrauchs; Möbelmärkte, Autohäuser, Baumärkte müssen geschlossen bleiben. Die Regelung gilt zunächst für fünf Jahre.

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 03 im März 2013, S. 5
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2013