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ARBEIT/1037: Bundesregierung will Arbeitnehmer künftig einer Videoüberwachung schutzlos ausliefern


SPD-Pressemitteilung 019/13 vom 15. Januar 2013

Pörksen: Bundesregierung will Arbeitnehmer künftig einer Videoüberwachung schutzlos ausliefern

Zum Vorhaben der Bundesregierung zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes erklärt Anke Pörksen, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) und Mitglied im Team Weil für das Justizressort in Niedersachsen:



Dieser Vorschlag ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährlich. Nach den bisherigen Verlautbarungen gestattet er Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine schärfere Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als dies bisher der Fall war. Würde der Entwurf Gesetz, dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar nicht mehr heimlich per Video überwacht werden. Sobald dies aber offen erfolgt und mit Wissen der Kontrollierten, soll eine ständige und uneingeschränkte Überwachung am Arbeitsplatz sowie in Pausen-, Ruhe- und Raucherräumen zulässig sein. Diese massive Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten ist ein Skandal!

Wenn für den Staat gilt, dass eine elektronische Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern nur aus einem bestimmten Anlass heraus, etwa beim konkreten Verdacht einer schwerwiegenden Straftat, vorgenommen werden darf, muss dies erst Recht für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Eine ständige elektronische Überwachung am Arbeitsplatz greift tief in die Privatsphäre der Arbeitnehmer ein und ist unverhältnismäßig. Arbeitnehmer werden von einer offenen Überwachung stark verunsichert. Eine Regelung, die für eine solche Überwachung die gesetzliche Grundlage lieferte, würde einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen und wäre damit letztlich wohl verfassungswidrig.

Wer abhängig Beschäftigte umfassend überwachen möchte, zeigt tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen, mit denen er zusammenarbeitet, um gemeinsam wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Wer Videoüberwachung am Arbeitsplatz in dieser Weise nutzen möchte, macht in erster Linie deutlich, dass er die modernen Führungstechniken zur Förderung von Leistung und Motivation auf Basis von Fairness am Arbeitsplatz gegenüber den vielen loyalen Beschäftigten nicht verstanden hat.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 019/13 vom 15. Januar 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2013