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FINANZEN/1286: Beteiligungsrechte des Bundestages/Neunergremium - Karlsruhe bestätigt Zweifel der SPD


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Februar 2012

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Karlsruhe bestätigt Zweifel der SPD-Fraktion - Niederlage für Schwarz-Gelb


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/Neunergremium" erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schäfer:

Der Karlsruher Richterspruch ist eine herbe Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition. Sie hat gegen den erklärten Zweifel der SPD-Fraktion einem geheim tagenden Kleinstgremium zu umfassende Entscheidungsbefugnisse in mitunter milliardenschweren Fragen der EFSF zugebilligt.

Natürlich muß es in eng begrenzten, sauber definierten Einzelfällen auch möglich sein, Entscheidungen schnell, nichtöffentlich und trotzdem hinreichend parlamentarisch legitimiert zu treffen. Unsere Sorge, daß die von Schwarz-Gelb durchgesetzten Regeln zur Einsetzung eines Neunergremiums dafür nicht geeignet sind, wurde heute höchstrichterlich bestätigt.

Sowohl die EFSF als auch das dazugehörige Stabilisierungsmechanismusgesetz sind notwendig und wurden von der SPD-Fraktion mitgetragen. Effektive Krisenbekämpfung darf jedoch nicht zu Lasten demokratischer Entscheidungsfindung gehen. Das bedeutet, hier kann nicht nur ein einziger (Sonder-) Ausschuß einbezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Weg für eine unserer parlamentarischen Tradition entsprechenden und der europäischen Integration dienenden Lösung geöffnet. Damit ist zugleich klar, daß es sich nicht um eine Fachfrage einzelner Ausschüsse handeln darf.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 190 vom 28. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012