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FINANZEN/1478: Peer Steinbrück stellt Plan gegen schweren Steuerbetrug und Steueroptimierung vor


SPD-Pressemitteilung 129/13 vom 8. April 2013

Steueroasen sind Gerechtigkeitswüsten: Peer Steinbrück stellt 8-Punkte-Plan gegen schweren Steuerbetrug und Steueroptimierung vor



Steuerbetrug ist eine Straftat, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdet. Die aktuellen Enthüllungen zu den Offshore Leaks zeigen, wie dringend notwendig der Kampf gegen das weltumspannende Netzwerk des Steuerbetrugs durch Steueroasen und zwielichtige Praktiken ist. Die Bundesregierung hat im Kampf gegen Steuerbetrug auf der ganzen Linie versagt.

Die Regierung Merkel hat den Elan der ersten internationalen Gipfel nach dem Ausbruch der Krise in den Jahren 2008 und 2009 nicht genutzt. Statt national und international Maßnahmen gegen Steuerbetrug zu forcieren, hat die Regierung von Frau Merkel auf diplomatisch weiche Verhandlungstaktiken mit Steuerparadiesen gesetzt. Gleichzeitig hätte ihr Finanzminister den deutschen Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften am liebsten gesetzlich verboten, Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuerbetrüger entgegenzunehmen. Beides haben die rot-grün geführten Bundesländer verhindert.

In ganz Europa belaufen sich die Steuerausfälle durch illegale Praktiken auf bis zu eine Billion Euro. Gleichzeitig sind die Staatsschulden vieler europäischer Staaten im Zuge der Bankenrettungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Das gefährdet den Zusammenhalt des Euroraums - wirtschaftlich und politisch. Die Regierung Merkel scheint immer noch nicht zu verstehen, dass der Kampf gegen Steuerbetrug und die Stabilisierung des Euroraums eng miteinander zusammen hängen.

Die SPD fordert seit Jahren, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerbetrug und Steueroptimierung zur Chefsache macht. Schon zu Beginn des Jahres haben wir mit der "Braunschweiger Erklärung" wesentliche Maßnahmen gegen Steuerbetrug beschrieben. Jetzt zeigt sich erneut: Ohne Druck ändert sich nichts. Viele Staaten müssen ihre Geschäftsmodelle radikal ändern - und werden das nicht freiwillig tun. Deswegen ist es notwendig, endlich in Deutschland die Maßnahmen umzusetzen, die die SPD bereits in der Braunschweiger Erklärung von Anfang diesen Jahres gefordert hat und einen neuen, international koordinierten, mindestens aber europaweiten Anlauf zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und zur Eindämmung von Steueroptimierung vorzunehmen. Die Bundesregierung hatte fast vier Jahre Zeit, ihr Gewicht dafür einsetzen, die Interessen der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu wahren und Steuergerechtigkeit durchsetzen. Die Zeit wurde sträflich verplempert. Dafür und für den jetzt ausgebrochenen hektischen Aktionismus trägt die Regierung von Frau Merkel die Verantwortung.

Die Nonchalance gegenüber reichen Steuerbetrügern und gegenüber trickreichen Steueroasen muss endlich beendet werden. Auch dafür stellt sich die SPD am 22. September 2013 zur Wahl. Von Deutschland muss eine europäische Initiative gegen den organisierten Steuerbetrug ausgehen. Der folgende 8-Punkte-Plan zeigt die wichtigsten Maßnahmen gegen Steuerbetrug (1. - 6.) und zwar legaler, aber für die Steuerbasis der europäischen Länder ausgesprochen schädlicher Steueroptimierung (7. - 8.), die endlich international und national umgesetzt werden müssen:

1. Schaffung vollständiger Transparenz:
Automatischer Informationsaustausch und Verbot anonymer Briefkastenfirmen und Stiftungen

Steuerbetrüger und ihre Bankdienstleister sind in der Regel sehr trickreich. Sie tun alles dafür, den Weg der Gelder ins Ausland zu verschleiern. Das größte Problem ist die Anonymität der in den Steueroasen geparkten Vermögen.

Zwingend erforderlich ist deshalb eine Durchbrechung der Anonymität durch die Einführung eines automatischen Informationsaustausches über die Vermögen und Erträge der ausländischen Bürgerinnen und Bürger.

Briefkastenfirmen und Stiftungen, deren wirtschaftlich Berechtigte anonym bleiben, müssen international verboten werden. Hierzu sollte es auch auf deutsches Betreiben eine europäische Initiative geben. Das konsequente Vorgehen der USA, die alle Banken weltweit dazu verpflichten wollen, die Konten ihrer Staatsbürger offenzulegen und unkooperativen Unternehmen mit einer Strafsteuer auf alle US-Erträge drohen, muss hierbei als Vorbild und Ansporn dienen.

2. Erneuerte schwarze Listen für Steueroasen

Für einen erfolgreichen Kampf gegen Steuerbetrug ist mehr Druck auf Steueroasen notwendig. Bereits während der Großen Koalition hatte das Bundesfinanzministerium Erfolg damit, jene Länder auf schwarze Listen zu setzen, die am Informationsaustausch der OECD nicht teilnehmen wollten. Die schwarzen Listen sind inzwischen jedoch leer, weil alle Steueroasen den Informationsstandard der OECD zwar akzeptieren, ihn aber nicht umsetzen, und somit auf so genannten grauen Listen geführt werden.

Mindestens europaweit, besser weltweit, müssen heute die Länder auf schwarze Listen gesetzt werden, die ihre Verpflichtungen zum Informationsaustausch nicht einhalten oder die zu keinem automatischen Informationsaustausch bereit sind.

3. Härtere Strafen

Alle in Deutschland tätigen Finanzinstitute müssen verpflichtet werden, keine Bankprodukte und -dienstleistungen anzubieten, mit denen ihre Kunden Steuern hinterziehen können. Die Finanzinstitute müssen verpflichtet werden, mit den Finanzämtern zu kooperieren.

Leisten Finanzinstitute mit Sitz in Deutschland oder Zweigniederlassungen ausländischer Institute nachweislich Beihilfe zum Steuerbetrug oder verweigern die Kooperation mit den Steuerbehörden, müssen sie zukünftig stärker zur Rechenschaft gezogen werden: Wir wollen eine sich steigernde Strafbewehrung, die mit Strafzahlungen beginnt und über die Möglichkeiten der Abberufung der Geschäftsführung und Berufsverboten bis zur Einschränkung der Banklizenz und als ultima ratio zum Entzug der Banklizenz führen kann.

Verstöße gegen das Steuerrecht sollen künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren, sondern zumindest die Laufzeit verdächtiger Finanzkonstrukte abdecken. Unsere Reform der Verjährungsfristen soll sich an der Praxis in den Vereinigten Staaten orientieren: Dort beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Abgabe einer korrekten Steuererklärung.

4. Fahndungsdruck erhöhen

In Deutschland muss eine bundesweite Steuerfahndung aufgebaut werden, die für die Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher bzw. grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist. Sie soll einen einheitlichen Umgang mit Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen.

Die Bundessteuerfahndung soll die Finanzbehörden durch die Analyse typischer Betrugsgestaltungen und Hinterziehungsstrategien bei der Aufdeckung und Verhinderung von Steuerstraftaten unterstützen.

5. Verschärfung des deutschen Steuerrechts

Die Zurechnung der von ausländischen Stiftungen und vergleichbaren Rechtskonstruktionen erzielten Einkünfte zu den in Deutschland steuerpflichtigen Begünstigten wird durch das Außensteuergesetz geregelt. Die Regelungen des Außensteuergesetzes weisen allerdings Unklarheiten und Lücken auf, die Spielräume für steuerliche Vermeidungsstrategien eröffnen. Derartige Schlupflöcher müssen geschlossen werden.

Im Außensteuergesetz muss eine unmittelbare Hinzurechnung der Einkünfte ausländischer Stiftungen zu den deutschen Begünstigten erreicht werden. Ausländische Stiftungen dürfen keine Abschirmwirkungswirkung mehr haben, die insbesondere eine Zurechnung der den Stiftungen zugeflossenen Dividendeneinnahmen verhindert. Außerdem darf eine Besteuerung nicht mehr durch die Zwischenschaltung weiterer Stiftungen verhindert werden können.

6. Keine lückenhaften Steuerabkommen mehr zulassen

Es darf künftig keine Steuerbegünstigungen und -befreiungen mehr aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen geben, die sich durch Intransparenz und unfairen Steuerwettbewerb auszeichnen. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls auch ausgesetzt werden.

Gegenüber unkooperativen Staaten, muss einseitig von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode übergegangen werden.

7. Gewinnverlagerung in Steueroasen bekämpfen

Internationale Konzerne weisen oft trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten aus. Die Steuervermeidung internationaler Konzerne beruht regelmäßig auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Die benutzten Praktiken sind zwar oft formal legal, stehen aber zur Intention der Steuergesetze im Widerspruch.

Deswegen müssen die bereits bestehenden Empfehlungen von OECD und Europäischer Kommission zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung internationaler Konzerne umgehend in nationales Recht umgesetzt werden, vor allem bezüglich der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf internationale Betriebsstättenfälle und der Lösung von Qualifizierungskonflikten bei hybriden Finanzierungsinstrumenten.

8. Steuerdumping in Europa verhindern

In Europa muss endlich für die Beendigung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedsstaaten gesorgt werden. Mindestens der Euroraum braucht eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und die Vereinbarung von Mindeststeuersätzen bei der Körperschaftsteuer, damit die wirtschaftlichen Ungleichgewichte mittelfristig abnehmen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 129/13 vom 8. April 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2013