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FINANZEN/1507: Regierungskommission sieht Bundesregierung bei Managergehältern auf falschem Weg


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Mai 2013

Regierungskommission sieht Bundesregierung bei Managergehältern auf falschem Weg



Zu den Vorschlägen zur Begrenzung von Managergehältern der Regierungskommission für gute Unternehmensführung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:

Die Vorschläge der Regierungskommission für gute Unternehmensführung zur Begrenzung von Managergehältern, sind grundsätzlich zu begrüßen. Es ist zielführend, wenn Unternehmen die Relation der einzelnen Vorstandsgehälter zu den Gehältern der Mitarbeiter veröffentlichen und Obergrenzen dafür festlegen. Diese Entscheidung muss beim Aufsichtsrat liegen. Dass die Regierungskommission, ein Gremium aus Gewerkschaftern, Wissenschaftlern und Unternehmern an dieser Stelle auch keine Änderungen vornehmen will, zeigt, dass die schwarz-gelbe Koalition mit ihrem Vorschlag, die Entscheidung über Vorstandsgehälter in die Hauptversammlung zu verlagern, auf dem Irrweg ist. Die Regierungsvorschläge werden faktisch weder zu mehr Transparenz noch zu einer stärkeren Begrenzung von exorbitanten Managergehältern führen.

Allerdings haben die Vorschläge der Regierungskommission keinen echten bindenden Charakter. Weicht ein Unternehmen davon ab, reicht lediglich eine Begründung aus.

Daher bringt die SPD in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag ein, der Vorschläge für gesetzliche Vorgaben zur Begrenzung von Vorstandsbezügen macht und zielgerichtete Maßnahmen anbietet:

  • Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungen als Betriebsausgaben ab 500.000 Euro.
  • Verpflichtung des Aufsichtsrates, sich bei der Festsetzung der Gehälter stärker am Allgemeinwohl zu orientieren.
  • Verpflichtung des Aufsichtsrates, die variablen Gehaltsbestandteile auch an sozialen, ökologischen und ökonomisch nachhaltigen Kriterien zu orientieren.
  • Verpflichtung des Aufsichtsrates, eine Relation der Vergütungen ihrer Vorstände zum durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmer zu veröffentlichen und Obergrenzen für diese Quoten festzulegen, nach denen die Vorstandsgehälter bemessen werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 586 vom 14. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013