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FINANZEN/1607: Lebensversicherungsreform - Ein fairer Interessenausgleich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Juli 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Lebensversicherungsreform: Ein fairer Interessenausgleich



Manfred Zöllmer, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher:

Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase müssen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die Lebensversicherer in Deutschland ihre Garantiezusagen erfüllen können. Zum Schutz der Versicherten trifft die Koalition mit dem Lebensversicherungsreformgesetz eine Reihe notwendiger Maßnahmen. Dabei gewährleisten wir einen fairen Ausgleich der Interessen der Betroffenen.

"Der Finanzausschuss hat heute das Lebensversicherungsreformgesetz abschließend beraten. Die anhaltende Niedrigzinsphase gefährdet mittelfristig die Leistungs- und Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer in Deutschland. Um die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen sicherzustellen, stärkt der Gesetzgeber rechtzeitig die finanzielle Ausstattung der Unternehmen.

Der Regierungsentwurf stellt - auch nach Überzeugung des Verbraucherzentrale Bundesverbands - einen gerechten Ausgleich der Interessen der Versicherten und der Unternehmen dar. Kern der Reform sind gleichgerichtete Beschränkungen der Auszahlungen an Versicherungsnehmer und Aktionäre, wenn die Erfüllung der den Versicherten garantierten Leistungen gefährdet ist.

Die Begrenzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005, das der Erbringung der vereinbarten Leistungen Vorrang vor einer Maximierung der individuellen Überschussbeteiligung einräumt. Von der bisherigen Rechtslage profitieren die ausscheidenden fünf Prozent der Versicherten zu Lasten der verbleibenden 95 Prozent. An den Vermögenswerten, die mit den Versicherungsprämien geschaffen werden, müssen aber alle Versicherungsnehmer gerecht beteiligt werden. Mit der Vermeidung überhöhter Ausschüttungen von Bewertungsreserven schützen wir die Solidargemeinschaft der Versicherten.

Gerechtfertigt ist auch die Begrenzung der Ausschüttungssperre auf Dividendenzahlungen an Aktionäre. Bei Ergebnisabführungsverträgen sichert der Konzern, der zum Verlustausgleich verpflichtet ist, die Erfüllung der Garantiezusagen.

Flankiert werden diese Einschränkungen von Mittelabflüssen aus den Versicherungsunternehmen durch weitere Maßnahmen.

Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Versicherungsunternehmen von 75 auf 90 Prozent sowie die Senkung des Höchstzillmersatzes für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille. Daneben sehen die Maßnahmen eine Senkung des Höchstrechnungszinses für das Neugeschäft von 1,75 auf 1,25 Prozent und eine Stärkung der Aufsichtsbefugnisse vor.

Darüber hinaus werden die Versicherungsunternehmen zu mehr Kostentransparenz verpflichtet. Angelehnt an das Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz werden die Versicherungsnehmer künftig über die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge informiert. Den Vorschlag der Bundesregierung, die Versicherungsvermittler zur Offenlegung der Höhe ihrer Abschlussprovision gegenüber den Versicherten zu verpflichten, haben die Koalitionsfraktionen nicht aufgegriffen. Angesichts der unterschiedlichen Vertriebswege könnte dies zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlallokationen führen.

Einig sind sich SPD und CDU/CSU darüber, dass der Gesetzgeber die Wirkungen der Reform kontrollieren muss. Anknüpfend an die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands soll das Bundesfinanzministerium die Auswirkungen des Gesetzes zum Stichtag 1. Januar 2018 überprüfen und dem Deutschen Bundestag hierüber berichten."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 439 vom 2. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014