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FINANZEN/1648: Griechenlands Antrag ist Grundlage für Verhandlungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2015

Griechenlands Antrag ist Grundlage für Verhandlungen


Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher:

Der heutige Antrag der griechischen Regierung ist eine Grundlage für weitere Verhandlungen in der Eurogruppe, aber keine Grundlage für einen Beschluss des Bundestages über eine Verlängerung des Hilfsprogramms.

"Wenn die griechische Regierung weitere finanzielle Unterstützung will, muss sie sich unmissverständlich zu den geltenden Verträgen und einem erfolgreichen Abschluss des Programms bekennen und auf einseitige Maßnahmen verzichten. Der Kreditvertrag und das wirtschaftliche Anpassungsprogramm bilden eine Einheit, die sich nicht durch sprachliche und juristische Spitzfindigkeiten umgehen lässt. Die Kredite der europäischen Partner wurden unter der Bedingung bewilligt, dass Griechenland Strukturreformen durchführt, die die griechische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig machen.

Die Programmvereinbarung enthält ausreichend Flexibilitätsklauseln, um sich in einem möglichen zweiten Schritt gemeinsam darüber zu verständigen, wie man auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Erforderlich ist dafür auch eine aktuelle Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage Griechenlands, die von der griechischen Regierung gemeinsam mit den für die Programmüberwachung zuständigen Institutionen vorzunehmen ist."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 98 vom 19. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2015

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