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FINANZEN/1655: Kleinanlegerschutzgesetz - Gesetzestexte sollen verständlicher werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. März 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Gesetzestexte sollen verständlicher werden


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen.

"Die Bürgerinnen und Bürger beklagen immer häufiger und zu Recht, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt diese Kritik konstruktiv auf. So wurde die Gesellschaft für deutsche Sprache beauftragt, im Rahmen der aktuellen parlamentarischen Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz Vorschläge für einen einfacher formulierten Gesetzestext zu machen. Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristisch sattelfeste Texte lassen sich nicht immer einfach formulieren. Aber wir sind optimistisch, dass sich die Vorschläge positiv auswirken werden. Gelingt dieses "Experiment", werden die Sprachprofis künftig häufiger in die sprachliche Beratung von Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Dieser heute getroffene Beschluss des Finanzausschusses passt bestens in die Tradition des bereits im Jahr 2007 gestarteten Modellprojektes "Verständliche Gesetze" des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache. In diesem Projekt erprobten die Sprachexperten, insbesondere auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, erfolgreich Möglichkeiten, Gesetzestexte sprachlich so zu verbessern, dass diese auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher sind."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 149 vom 4. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2015

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