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FINANZEN/1686: Erbschaftssteuerreform bleibt heftig umstritten



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. Oktober 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Erbschaftssteuerreform bleibt heftig umstritten

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, stellvertretene finanzpolitische Sprecherin:

In der heutigen Anhörung des Finanzausschusses traf der Regierungsentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts auf vielfältige Kritik. Wie zuvor der Bundesrat halten die Vertreter der Wissenschaft und der Finanzverwaltung die vorgeschlagene Begünstigung der Übertragung großer Unternehmensvermögen für verfassungswidrig. Dagegen forderten die Vertreter der Wirtschaft wie die Steuerberater weitergehende Verschonungen insbesondere für Familienunternehmer.

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts fiel bei den Sachverständigen in der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestags durch. Er hat - wie es Prof. Dr. Wieland, Universität Speyer, formulierte - in der gegenwärtigen Form keine Chance auf Billigung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die übermäßige steuerliche Privilegierung der Unternehmensnachfolge bis Mitte 2016 zu beseitigen.

Die Wissenschaftler bekräftigten die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorgeschlagene Begünstigung sogenannter Großerwerbe über 26 Millionen Euro (Abschmelzmodell, Wahlrecht zwischen Verschonungsabschlag und Bedürfnisprüfung), die bereits der Bundesrat gegen den Regierungsentwurf vorbrachte. Gerügt wurden außerdem die abgeschwächten Lohnsummenanforderungen an Unternehmen mit vier bis fünfzehn Beschäftigten. Weitgehend einig waren sich die Sachverständigen in der Ablehnung des neuen Konzepts zur Abgrenzung des begünstigen Vermögens.

Bemerkenswert ist, dass die derart kritisierten Vorschläge des Bundesfinanzministeriums aus Sicht der Unternehmen offenbar noch zahlreiche Wünsche offenlassen. Mit seitenlangen Stellungnahmen forderten die Wirtschaftsverbände umfängliche "Nachbesserungen" des Gesetzentwurfs, die sich als neue Steuerschlupflöcher erwiesen.

Die Aufgabe der großen Koalition, zugunsten der Länder, der Arbeitnehmer und der Unternehmenslandschaft in Deutschland gemeinsam ein verfassungsgemäßes Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zu schaffen, ist schwierig. Mit der heutigen Anhörung ist sie nicht einfacher geworden."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 701 vom 12. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2015

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